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Calcitonin: Nur kurz anwenden

Calcitonin: Nur kurz anwendenDer Ausschuss für Humanarzneimittel (CHMP) der europäischen Arzneimittelagentur EMA empfiehlt, Calcitonin nur für eine kurze Behandlungsdauer einzusetzen. Die Langzeit-Anwendung des Hormons scheint Studien zufolge das Krebsrisiko zu erhöhen. Dies gilt insbesondere für die Anwendung als Nasenspray. Ärzte sollten diese Formulierung daher nicht länger zur Osteoporosetherapie verschreiben.

Der CHMP analysierte alle verfügbaren klinischen Studien zu Calcitonin. Die Auswertung von Langzeit-Studien zeigte, dass das Krebsrisiko der mit Calcitonin-behandelten Patienten gegenüber der Placebo-Gruppe um 0,7 bis 2,4 Prozent erhöht war. Das höchste Risiko bestand bei intranasaler Gabe. Da Calcitonin zur Reduktion des Risikos von Wirbelfrakturen bei post-menopausaler Osteoporose nur begrenzt wirksam sei, bestehe in dieser Indikation ein ungünstiges Nutzen-Risiko-Verhältnis, so der CHMP. Da alle Calcitonin-Nasensprays nur zur Osteoporose-Behandlung zugelassen sind, empfiehlt der Ausschuss deren Marktrücknahme.

Für alle anderen Indikationen bleibe das Nutzen-Risiko-Verhältnis jedoch positiv. Der Ausschuss empfiehlt, Calcitonin-haltige Präparate immer so kurz wie möglich und in der minimalen effektiven Dosis anzuwenden. Patienten mit der Knochenerkrankung Morbus Paget sollten Calcitonin nur als Second-Line-Therapie erhalten, also nur, wenn sie nicht auf alternative Therapien ansprechen oder für diese ungeeignet sind. Die Behandlungsdauer sollte sich im Normalfall auf drei Monate beschränken, in Ausnahmefällen kann sie jedoch auf sechs Monate ausgedehnt beziehungsweise mit Unterbrechungen wiederholt werden.

In Zukunft soll Calcitonin als Lösung zur Injektion und Infusion nur für folgende Indikationen verfügbar sein: Prävention von akutem Knochenmasseverlust wegen plötzlicher Immobilisierung (Therapiedauer zwei bis maximal vier Wochen), Morbus Paget sowie Hypercalciämie als Folge einer Krebserkrankung. Der CHMP leitet seine Empfehlungen an die Europäische Kommission weiter, der die endgültige Entscheidung obliegt. (va)

23.07.2012 l PZ
Foto: Fotolia/Weber


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