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Vorteile, Nutzung, Widerspruch

Was die elektronische Patientenakte wirklich bringt

Die elektronische Patientenakte (EPA): Dahinter verbirgt sich die elektronische Patientenakte, die 2025 für alle gesetzlich Versicherten kommen soll. Was das bringt, wie Sie sie nutzen – und wie Sie widersprechen können.
dpa
20.12.2024  10:00 Uhr

5. Was für Einstellungen kann ich in meiner EPA vornehmen?

Sie können zum Beispiel Zugriffsrechte bestimmen. Nicht jeder Arzt, der auf die EPA zugreift, kann dann alles sehen, was dort abgelegt ist. Wer also nicht möchte, dass die Zahnärztin von der Psychotherapie erfährt, kann dafür sorgen.

Der Zeitschrift »Finanztest« zufolge ist es sogar sinnvoll, bei den Zugriffsrechten nachzujustieren, denn viele Versicherte seien sich der sehr weitreichenden Voreinstellungen nicht bewusst. Die EPA sei so programmiert, dass »viele Personen, mit denen Sie aktuell im Gesundheitssystem zu tun haben, die meisten Inhalte aus der Versichertenkarte auslesen können«, so »Finanztest«. Also etwa auch die Praxisangestellte oder der Apotheker.

Übrigens: »Man kann auch die Dauer der Zugriffsrechte verändern«, sagt Sabine Wolter. »Standardmäßig sind in der EPA für Arztpraxen 90 Tage Zugriffsrecht eingestellt. Wenn die Karte dort eingelesen wird, startet diese Zeit.« Für Apotheken sind standardmäßig drei Tage Zugriffsrecht programmiert.

6. Was gilt eigentlich für Kinder?

Auch Kinder bekommen eine EPA – sofern ihre Eltern dem nicht widersprechen. »Ein Baby, das im März auf die Welt kommt, würde mit Beginn seiner gesetzlichen Familienversicherung eine EPA eingerichtet bekommen. Die verwalten dann natürlich die Eltern«, sagt Sabine Wolter. Und zwar bis zum 16. Lebensjahr des Kindes, danach kann es allein über seine EPA entscheiden.

7. Wie widerspreche ich?

Die Nutzung der EPA ist und bleibt freiwillig. Wer nicht möchte, dass eine für ihn oder sie eingerichtet wird, sollte rechtzeitig widersprechen. Über den genauen Weg informiert man sich dabei bei der eigenen Krankenkasse.

Doch auch, wenn die EPA bereits eingerichtet ist, gibt es die Möglichkeit, sie wieder löschen zu lassen. Und wenn man sie hat löschen lassen, sich aber wieder umentscheidet? »Dann kann man auch im Nachhinein die Krankenkasse bitten, erneut eine EPA anzulegen«, sagt Sabine Wolter.

8. Sind meine Daten sicher?

»Das Schutzniveau ist schon sehr hoch«, sagt Sabine Wolter. »Die Daten werden schließlich nicht per Mail verschickt, sondern über die spezielle Telematikinfrastruktur, die eine Art geschlossenes Datensystem im Gesundheitswesen ist.«

Sowohl Ärztinnen und Ärzte als auch Patientinnen und Patienten müssen sich identifizieren, um Zugriff auf die Inhalte einer EPA zu bekommen. Aber natürlich gilt bei der EPA wie bei anderen digitalen Anwendungen auch: »Im Netz ist nie alles hundertprozentig sicher«, so Wolter.

Übrigens: Der Gematik zufolge haben die Krankenkassen selbst keinen Zugriff auf die EPA – nur Patienten und Ärzte beziehungsweise andere Heilberufler können die Daten, die darin liegen, einsehen.

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