10 Forderungen an die Politik |
Täglich managen Apotheken Lieferengpässe. Die ABDA möchte die erweiterten Austauschregeln, die aufgrund der Corona-Pandemie eingeführt wurden, dauerhaft erhalten. / Foto: Getty Images/Westend61
Die Stimmung im Apothekenlager könnte besser sein: Nach aufreibenden Pandemie-Jahren senkt die Politik zunächst das Apothekenhonorar und will nun auch noch die eigentlich gelockerten Austauschregeln wieder verschärfen. Hinzu kommt, dass die Apotheker mit Kostensteigerungen, der Inflation und steigenden Personalkosten zu kämpfen haben – bei einem stagnierenden Fixhonorar. Es ist also an der Zeit, die Forderungen klar zu formulieren. Genau das hat der ABDA-Gesamtvorstand, der sich aus den 34 Verbands- und Kammerspitzen zusammensetzt, am 28. Februar 2023 getan und einen Forderungskatalog erstellt.
Das Fixhonorar von 8,35 Euro pro Packung eines verschreibungspflichtigen Arzneimittels wurde vor elf Jahren zum letzten Mal angepasst. Die ABDA will erreichen, dass dieses nun auf 12 Euro erhöht wird.
Zudem macht sich die Standesvertretung dafür stark, dass das »Fixum durch einen regelhaften Mechanismus jährlich an die Kostenentwicklung angepasst wird, ohne dass es gesonderter Maßnahmen des Gesetz- und Verordnungsgesetzgebers bedarf«.
Zu den zentralen politischen Forderungen gehört die Einführung einer zusätzlichen, regelmäßigen Pauschale für jede Betriebsstätte. Diese Pauschale soll der Grundsicherung dienen und für jede Betriebsstätte gleich hoch sein.
Die Regelungen der SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung, die am 7. April automatisch auslaufen sollen, brachten Apotheken unter anderem eine Lockerung der Austauschregeln. Die ABDA möchte diese erhalten, besonders um mit Lieferengpässen umzugehen. Das entlaste auch Ärzte von bürokratischem und zeitlichem Aufwand. Die Ampel-Koalition will diese Abgaberegeln zwar teilweise verstetigen, gleichzeitig aber an komplizierte Voraussetzungen knüpfen.
Wenn die Versicherten entsprechend der ärztlichen Verordnung versorgt wurden, muss es laut ABDA künftig verboten werden, dass die Krankenkasse die Erstattung gegenüber der Apotheke komplett verweigert (Null-Retax). Teilretaxationen sollten nicht ausgeschlossen werden, müssten aber auf den Betrag beschränkt werden, der sich aus dem Apothekenzuschlag ergibt (Fixum plus 3-Prozent-Marge). Formfehler, die der Arzt verursacht hat, sollen nach dem Willen der ABDA künftig nicht mehr zu einer Retaxation berechtigen.
Teil des Katalogs ist auch die Forderung, dass die Apotheken für den zusätzlichen Aufwand bei der Bewältigung von Lieferengpässen einen angemessenen finanziellen Ausgleich erhalten müssen. Im Entwurf des Lieferengpass-Gesetzes ist derzeit eine Pauschale von 50 Cent pro Austausch vorgeschlagen. Die ABDA fordert in ihrer Stellungnahme einen Betrag in Höhe von 21 Euro.
Für den Fall, dass die Apotheke bei Zahlungsunfähigkeit des pharmazeutischen Unternehmens von diesem keinen Ausgleich für den an die Krankenkasse geleisteten Herstellerabschlag erhält, muss die Krankenkasse zur Rückerstattung des von der Apotheke verauslagten Herstellerrabattes verpflichtet werden, schreibt die ABDA in ihrem Forderungskatalog.
Die Standesvertretung fordert eine Rechtsgrundlage dafür, dass Vertragsärzte und Apotheken als Leistungserbringer in der Regelversorgung bundesweit und für Versicherte aller Krankenkassen ein gemeinsames Medikationsmanagement anbieten können. Bislang geht das nur in Modellvorhaben wie ARMIN.
Die Apotheken müssen laut ABDA von der Pflicht zur Durchführung des Präqualifizierungsverfahrens im Hilfsmittelbereich ausgenommen werden, soweit die Qualität ihrer Leistungserbringung bereits durch andere regulatorische Maßnahmen sichergestellt ist.
Auch den Abbau von Bürokratie hat sich die Standesvertretung in diesem Jahr auf die Fahnen geschrieben. In ihrem Forderungskatalog heißt es dazu: »Regulatorische Anforderungen, deren Zielsetzung entfallen oder anderweitig gewährleistet ist, sind zu streichen.«