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Entscheidung festhalten
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5 Fakten zum Organspendeausweis

Wer sich für eine Organspende entscheidet, sollte dies am besten festhalten. Aber muss es auf Papier sein? Und ab wann darf ein Kind selbst entscheiden? Fünfmal Wissenswertes zum Thema Organspendeausweis.
AutorKontaktdpa
Datum 07.06.2025  10:00 Uhr
Fakt 4: Der Ausweis gehört ins Portemonnaie, nicht in die Schublade

Fakt 4: Der Ausweis gehört ins Portemonnaie, nicht in die Schublade

Ein ausgefüllter Organspendeausweis bringt wenig, wenn im Ernstfall niemand von seiner Existenz weiß. Die Informationsseite organspende-info.de rät daher, die Karte stets bei sich zu tragen, etwa im Portemonnaie. Ebenfalls wichtig: Angehörige über die eigene Entscheidung zu informieren.

Fakt 5: Auf Reisen ein Exemplar in Landessprache dabeihaben

Wer ins Ausland reist, sollte den Organspendeausweis mit sich führen – und zwar in einer Ausführung in der Landessprache. Vorlagen in 29 Fremdsprachen lassen sich hier herunterladen.

Hintergrund: Im Urlaubsland können die Gesetze zur Organspende ganz anders aussehen als in Deutschland. Während man hierzulande nur als Organspender infrage kommt, wenn man zugestimmt hat, gibt es etwa in Frankreich, Spanien oder Italien die Widerspruchslösung. Heißt: Man ist automatisch Spender oder Spenderin – sofern man nicht aktiv widersprochen hat.

Bei einem Todesfall im Ausland gilt das Gesetz des jeweiligen Landes – ganz unabhängig davon, welche Nationalität die verstorbene Person hat. Wer also sichergehen will, dass der eigene Wille auch im Ausland berücksichtigt wird, sollte sich vorab über die Regelungen informieren – und natürlich: den Ausweis dabeihaben.

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