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Änderungen bei PTA-Prüfungen

ABDA sieht Probleme bei der Notenbildung

Die geplanten Änderungen zu mehr Chancengleichheit bei den Prüfungen der PTA-Ausbildung begrüßt die ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände. Sie hat jedoch Bedenken zum Vorgehen bei der Notenbildung.
Juliane Brüggen
24.11.2022  12:00 Uhr

Mit der geplanten Prüfungsrechtsmodernisierungs-Verordnung sollen Pharmaziestudium und PTA-Ausbildung an die aktuelle Rechtsprechung angepasst werden. Hintergrund sind zwei höchstrichterliche Urteile zur Chancengleichheit. Das Ergebnis: Zum einen muss bei jeder Prüfung die Anzahl der Prüfer vorab feststehen und zum anderen muss sichergestellt sein, dass die dem Prüfungsausschuss vorsitzende Person eine Prüfungsleistung »persönlich, unmittelbar und vollständig« wahrgenommen hat, wenn sie in die Bewertung eingreift. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn sie ein Stichentscheidungsrecht hat und zwischen zwei Noten entscheidet. Unabhängig von der Rechtsprechung sollen außerdem E-Learning-Formate dauerhaft in Studium und PTA-Ausbildung einfließen.

In ihrer Stellungnahme begrüßt die ABDA die geplanten Änderungen an der PTA-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (PTA-APrV) und der Approbationsordnung für Apotheker (AAppO) – besonders die Einführung der digitalen Lernformate, mit denen schon während der Pandemie gute Erfahrungen gesammelt worden seien.

Problem mit Blick auf PTA-Reformgesetz

Die Standesvertretung sieht jedoch mit Blick auf das am 1. Januar 2023 in Kraft tretende PTA-Reformgesetz weiteren Anpassungsbedarf bei der PTA-APrV, und zwar im Hinblick auf die Notenbildung im zweiten Prüfungsabschnitt. Dieser findet nach der sechsmonatigen Praxisphase in der Apotheke statt und besteht aus einer 20- bis 30-minütigen mündlichen Prüfung, die sich laut § 15 Abs. 1 PTA-APrV auf das Fach »Apothekenpraxis« erstreckt. In das Prüfungsgespräch werden die in Anlage 1 Teil B aufgeführten Lerngebiete und das Tagebuch integriert. Mit Inkrafttreten des Reformgesetzes wird sich die Notenbildung dahingehend ändern, dass mit 25-prozentiger Gewichtung auch Vornoten einbezogen werden.

Hier sieht die ABDA eine Ungenauigkeit, da man den Verordnungstext so verstehen könnte, dass sich die Vornote nur auf das Fach »Apothekenpraxis« bezieht und nicht auf weitere Fächer. Damit würde diese eine Note eine überproportionale Bedeutung erhalten. Die ABDA schlägt vor, die Notenbildung im zweiten Prüfungsabschnitt entweder ohne die Vornote festzuschreiben oder die Bezugnahme auf das Fach Apothekenpraxis zu streichen und die Fächer, die in die Vornote einfließen, exakt zu benennen. Denn ansonsten bestünde das Risiko einer Chancenungleichheit, wenn Prüfer die einzubeziehenden Fächer selbst festlegten. Da das PTA-Reformgesetz schon in etwa einem Monat in Kraft tritt, bittet die ABDA um eine schnelle Lösung.

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