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MHD und Verbrauchsdatum unterscheiden

Abgelaufen oder noch genießbar?

Nicht mehr haltbar, also weg damit? Beim Mindesthaltbarkeitsdatum muss das nicht sein. Anders sieht es beim sogenannten Verbrauchsdatum von Lebensmitteln aus. Wo sind die Unterschiede dieser zwei Daten und worauf sollte man achten?
dpa
10.12.2024  16:00 Uhr

Das auf einer Lebensmittelverpackung aufgedruckte Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) ist kein Wegwerfdatum. Es bedeutet vielmehr: So lange ist das Produkt mindestens haltbar, wenn es richtig gelagert wird. Die Hersteller versprechen bis dahin die ursprüngliche Qualität. Darauf weist die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hin.

Nach Ablauf des MHD können sich manche Eigenschaften verändern, etwa die Farbe oder der Wassergehalt – aber in den Müll gehört ein Lebensmittel dann nicht zwangsläufig, oft kann es noch gegessen werden. Das können Sie selbst überprüfen: Gibt es Schimmel oder faule Stellen und wie riecht ein Produkt nach dem Öffnen? Nur was unbedenklich ist, sollten Sie verarbeiten oder essen.

Vor dem Öffnen nicht schütteln

Tipp: Schütteln oder mischen Sie Joghurt und andere flüssige oder halbflüssige Lebensmittel nicht, bevor Sie sie öffnen und ansehen. Denn Schimmel sitzt meist obenauf und wäre sonst nicht mehr zu sehen. Unbedenklich ist dagegen eine dünne Wasserschicht auf Joghurt. Das ist Molke, die sich absetzt, erklärt die Initiative »Zu gut für die Tonne«. In der Regel sei solch ein Joghurt noch genießbar.

Übrigens: Nicht für alle Lebensmittel ist ein MHD vorgeschrieben, zum Beispiel nicht für frisches Obst und Gemüse, Wein, Getränke mit einem Alkoholgehalt von 10 oder mehr Volumenprozent, Kaugummi, Zucker, Speisesalz oder Essig.

Verbrauchsdatum ernst nehmen

Das Verbrauchsdatum ist dagegen ein spezieller Zeitpunkt, mit dem besonders empfindliche Lebensmittel ausgezeichnet werden. Das können zum Beispiel abgepackte Salate, Hackfleisch, Geflügel oder Fisch sein. Auf der Verpackung steht dann »zu verbrauchen bis«.

Lebensmittel, deren Verbrauchsdatum überschritten ist, sollten daher entsorgt werden, rät »Zu gut für die Tonne«. Denn mit einem Verzehr nach abgelaufenem Verbrauchsdatum gefährdet man die Gesundheit, heißt es von der Verbraucherzentrale.

Tipp: Haben Sie etwas im Kühlschrank liegen, was bis zum nächsten Tag verbraucht werden sollte, was Sie aber nicht schaffen zu essen? Frieren Sie es doch einfach ein. Oder Sie verarbeiten die entsprechenden Lebensmittel und frieren gleich ein fertiges Gericht ein.

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