PTA-Forum online Avoxa
instagram facebook
FAQ

Ablauf und Fallstricke beim E-Rezept

Ab dem 1. September 2022 sollen alle Apotheken »E-Rezept-ready« sein, in den Regionen Westfalen-Lippe und Schleswig-Holstein folgt ein erster Rollout. Der Deutsche Apothekerverband (DAV) stellt FAQ zur Verfügung.
AutorKontaktJuliane Brüggen
Datum 18.08.2022  14:00 Uhr

Nach den schwierigen Anfängen des E-Rezepts geht es jetzt los – zunächst in Westfalen-Lippe und Schleswig-Holstein. Hier testen bestimmte Arztpraxen und Apotheken die elektronische Verordnung in der Regelversorgung. Daher kommen hauptsächlich Apotheken in diesen Regionen mit dem neuen Verordnungsweg in Berührung. Andere Gebiete folgen laut Gematik erst, wenn in den ersten beiden Regionen drei Erfolgskriterien erreicht wurden:

  • 25 Prozent der GKV-Verordnungen von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln werden als E-Rezept ausgestellt.
  • Patienten werden über das E-Rezept informiert.
  • Die Quote von Patienten, die aufgrund von Fehlern beim E-Rezept in der Arztpraxis als Ersatz ein Muster-16-Rezept holen mussten, liegt unter 3 Prozent.

Wie das Einlösen und Bearbeiten des E-Rezeptes im Detail abläuft, wo Fallstricke lauern und welche Korrekturen und Ergänzungen in der Apotheke möglich sind, hat der DAV in einem Fragen- und Antworten-Katalog zusammengefasst, der laufend aktualisiert wird. Das FAQ können Interessierte im Mitgliederbereich auf www.abda.de abrufen.

So heißt es in dem Dokument, dass beim E-Rezept nahezu alle Korrekturen und Ergänzungen wie bei einem üblichen Muster-16-Rezept möglich sind. Das pharmazeutische Personal kann dazu beim Erstellen des Abgabedatensatzes zwischen verschiedenen »Schlüsseln« wählen. Der Schlüssel 4 stehe beispielsweise für die Korrektur oder Ergänzung der Dosierangabe. Insgesamt sind elf Schlüssel vordefiniert, hinter Schlüssel 12 verbirgt sich eine Freitext-Angabe. Der DAV weist darauf hin, dass jede Änderung mit einem Heilberufsausweis qualifiziert elektronisch signiert werden muss. Eine Signatur ist abweichend davon nicht erforderlich, wenn der Zuzahlungsstatus geändert wird.

Wichtig ist dem DAV zufolge auch, die Quittung zu einem bearbeiteten E-Rezept bis zum Ende des auf die Abgabe folgenden Werktages abzurufen. Nur bei technischen Störungen der TI gibt es zeitlichen Aufschub. Vertraglich haben DAV und GKV-Spitzenverband aber vorsichtshalber eine längere Frist zum Abrufen vereinbart, heißt es in den FAQ.

Die Quittung ist die »digitale Bestätigung durch den Fachdienst der TI«, dass der technische Prozess der Belieferung des E-Rezeptes »ordnungsgemäß« beendet wurde. Diese reicht die Apotheke zusammen mit der elektronischen Verordnung und dem E-Abgabedatensatz an das Rechenzentrum weiter, welches dann die weitere Abrechnung übernimmt.

In bestimmten Fällen empfiehlt der DAV, das E-Rezept im Zweifel nicht zu bedienen, zum Beispiel, wenn ausstellender und signierender Arzt nicht identisch sind oder das Ausstellungs- und Signaturdatum nicht übereinstimmen.

Frag die KI
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
 
FAQ
BETA
Menü
Zeit
SENDEN
Wie kann man die CAR-T-Zelltherapie einfach erklären?
Warum gibt es keinen Impfstoff gegen HIV?
Was hat der BGH im Fall von AvP entschieden?
Zeit
GESAMTER ZEITRAUM
3 JAHRE
1 JAHR
Senden
SENDEN
KI
IHRE FRAGE WIRD BEARBEITET ...
KI
KI
UNSERE ANTWORT
QUELLEN
22.01.2023 – Fehlende Evidenz?
LAV Niedersachsen sieht Verbesserungsbedarf
» ... Frag die KI ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln. ... «
Ihr Feedback
War diese Antwort für Sie hilfreich?
 
 
FEEDBACK SENDEN
FAQ
Was ist »Frag die KI«?
»Frag die KI« ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums versehen, in denen mehr Informationen zu finden sind. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung verfolgt in ihren Artikeln das Ziel, kompetent, seriös, umfassend und zeitnah über berufspolitische und gesundheitspolitische Entwicklungen, relevante Entwicklungen in der pharmazeutischen Forschung sowie den aktuellen Stand der pharmazeutischen Praxis zu informieren.
Was sollte ich bei den Fragen beachten?
Damit die KI die besten und hilfreichsten Antworten geben kann, sollten verschiedene Tipps beachtet werden. Die Frage sollte möglichst präzise gestellt werden. Denn je genauer die Frage formuliert ist, desto zielgerichteter kann die KI antworten. Vollständige Sätze erhöhen die Wahrscheinlichkeit einer guten Antwort.
Wie nutze ich den Zeitfilter?
Damit die KI sich bei ihrer Antwort auf aktuelle Beiträge beschränkt, kann die Suche zeitlich eingegrenzt werden. Artikel, die älter als sieben Jahre sind, werden derzeit nicht berücksichtigt.
Sind die Ergebnisse der KI-Fragen durchweg korrekt?
Die KI kann nicht auf jede Frage eine Antwort liefern. Wenn die Frage ein Thema betrifft, zu dem wir keine Artikel veröffentlicht haben, wird die KI dies in ihrer Antwort entsprechend mitteilen. Es besteht zudem eine Wahrscheinlichkeit, dass die Antwort unvollständig, veraltet oder falsch sein kann. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der KI-Antworten.
Werden meine Daten gespeichert oder verarbeitet?
Wir nutzen gestellte Fragen und Feedback ausschließlich zur Generierung einer Antwort innerhalb unserer Anwendung und zur Verbesserung der Qualität zukünftiger Ergebnisse. Dabei werden keine zusätzlichen personenbezogenen Daten erfasst oder gespeichert.
TEILEN
Datenschutz
THEMEN
E-Rezept

Mehr von Avoxa