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Unseriöse Präparate erkennen
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Abnehmpflaster statt Spritze?

Verbraucher sollten Werbeversprechen von Nahrungsergänzungsmitteln kritisch hinterfragen – vor allem, wenn sie verschreibungspflichtige Arzneimittel ersetzen sollen. Das rät die Bundesapothekerkammer angesichts einer aktuelle Warnung vor angeblichen GLP-1-Patches zum Abnehmen, die Berberin enthalten.
AutorKontaktPZ
Datum 10.03.2025  14:00 Uhr

»Was zu gut klingt, um wahr zu sein, ist oft eben nicht wahr«, bringt es der Präsident der Bundesapothekerkammer, Dr. Armin Hoffmann, auf den Punkt und rät in einer Pressemitteilung: »Es gibt immer wieder Schwindelpräparate. Hinterfragen Sie Werbeversprechen kritisch und nutzen Sie die Beratungskompetenz Ihrer Apotheke vor Ort.« So warnte die Verbraucherzentrale Gesundheit kürzlich in den Sozialen Medien vor sogenannten GLP-1-Patches als »Pflaster-Verarsche«, was nun auch die Bild-Zeitung und andere Medien aufgriffen.

Worum geht es? Der Anbieter eines »Abnehmpflasters« werbe mit dem »Ozempic der Natur« und der Aufschrift »GLP-1-Patches«. Der Faktencheck Gesundheitswerbung der Verbraucherzentralen spricht da ganz klar von »Bullshit«. Die sogenannten GLP-1-Pflaster enthielten nicht Semaglutid, sondern Berberin, Glutamin und Chrom. Abgesehen von fehlendem Wirksamkeitsnachweis für die Aussage, die Patches würden wie die verschreibungspflichtigen Abnehmspritzen das Sättigungsgefühl fördern, sollte man noch erwähnen, dass Chrom giftig ist und das Alkaloid Berberin durchaus Nebenwirkungen und Interaktionen mit sich bringen kann. Bereits seit Längerem geistert Berberin als »natürliche Ozempic-Alternative« durch die sozialen Medien.

Warnsignale für dubiose Nahrungsergänzungsmittel

Auch BAK-Präsident Hoffmann äußert sich nun zum aktuellen Beispiel: »Hier werden Patientinnen und Patienten an der Nase herumgeführt.« Die Bundesapothekerkammer nennt einige Punkte als Warnsignale für solche Mogelpackungen:

  • Kritisch sollte man sein, wenn ein »Ersatz« für rezeptpflichtige Arzneimittel ohne Rezept erhältlich ist.
  • Frei nach dem Motto »was teuer ist, muss gut sein« seien Schwindelpräparate oft kostspielig, die Krankenkasse erstattet die Präparate aber nicht.
  • Vorsicht sei auch angebracht, wenn etwas besser als die ‚Schulmedizin‘ sein soll. Das könnte Patienten fälschlicherweise dazu verleiten, ihre bewährte Therapie ohne Rücksprache mit dem Arzt und dem Apotheker abzuändern oder -setzen.
  • Gerade wenn wissenschaftliche Studien fehlen, verweisen die Geschäftemacher gerne auf Erfahrungsberichte einzelner Patienten, die aber oft schlicht erfunden sind.
  • Auch euphorische Patientenberichte in Internetforen oder -blogs können gefälscht sein.
  • Wenn ein Präparat gegen viele unterschiedliche Krankheiten wirken soll, sollten Verbraucherinnen und Verbraucher grundsätzlich skeptisch sein.

Die Verbraucherzentrale sammelt solche Fälle und veröffentlicht auf dem Informationsportal »Klartext Nahrungsergänzung« umfassende Informationen zu allen möglichen Nahrungsergänzungsmitteln. 

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