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PTA-Praktikum

Adexa begrüßt neue BAK-Richtlinie

Zusammen mit anderen PTA-Interessenvertretungen hat die Bundesapothekerkammer (BAK) Vorgaben für die praktische Ausbildung nach dem PTA-Reformgesetz erarbeitet. Die Apothekengewerkschaft Adexa war an diesen runden Tischen beteiligt und bewertet die jetzt von der BAK vorgelegte Richtlinie positiv.
AutorSigrid Joachimsthaler/Adexa
Datum 23.05.2022  08:30 Uhr

Die Berufsgruppe PTA bei Adexa ist mit der gemeinsam erarbeiteten Richtlinie für die praktische Ausbildung sehr zufrieden, weil sie die Ausbildung sowohl für den PTA-Nachwuchs als auch für die verantwortlichen Ausbilderinnen und Ausbilder in den Apothekenteams verbessern kann. Adexa-Bundesvorstand Andreas May: »Beide Seiten können diese Phase künftig strukturierter und zielgerichteter durchlaufen. Aber: Um die Attraktivität und Qualität der Ausbildung insgesamt zu steigern, hält Adexa nach wie vor eine Verlängerung der schulischen Ausbildung für notwendig.«

Von den sechs Monaten des PTA-Praktikums müssen mindestens drei in der öffentlichen Apotheke absolviert werden. Die neue BAK-Richtlinie soll aber auch als Grundlage für die Ausbildung in der Krankenhausapotheke dienen und berücksichtigt daher die dort benötigten Ausbildungsinhalte. Dazu heißt es in der Richtlinie: »Erfolgt die Ausbildung sowohl in der öffentlichen Apotheke als auch in der Krankenhausapotheke, sind der Ausbildungsplan und die zu bearbeitenden Arbeitsbögen von den Trägern der Ausbildung abzustimmen.«

Zur Ausbildungsvergütung heißt es in der Richtlinie: »Der Träger der praktischen Ausbildung hat den Auszubildenden eine angemessene monatliche Ausbildungsvergütung zu gewähren (§ 21 PTAG).« Hier gelte in den öffentlichen Apotheken üblicherweise der einschlägige Tarifvertrag – also der Bundesrahmentarifvertrag für Apothekenmitarbeiter – als wichtigster Anhaltspunkt, so die BAK.

Zur Frage von Überstunden während der praktischen Ausbildung heißt es: »Eine über die vereinbarte regelmäßige Ausbildungszeit hinausgehende Beschäftigung ist nur ausnahmsweise zulässig und besonders zu vergüten oder in Freizeit auszugleichen.«

Plan und Arbeitsbögen

Ein nach Monaten gegliederter Musterausbildungsplan orientiert sich an den 16 Lerngebieten der PTA-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung. Hilfreich für Anleitende ist hier auch die Anlage 1 der Richtlinie, die zu diesen Lerngebieten die entsprechenden Ausbildungsinhalte sowie dazugehörige Arbeitsbögen aufführt.

Mithilfe dieser 19 detaillierten Arbeitsbögen können die angehenden PTA bestimmte Themen vertiefen. Dazu gehören zum Beispiel die Herstellung von Rezepturarzneimitteln, die Arzneimittelberatung zur Selbstmedikation beziehungsweise zur ärztlichen Verordnung, das QMS, Arzneimittelrisiken oder auch Impfberatung. Der Musterausbildungsplan selbst enthält für jeden Monat die entsprechenden Lernziele und Arbeitsbögen.

Mit der oben genannten Praxisanleitung sollen zudem diejenigen, die in der Apotheke mit der Ausbildung betraut sind, bei der Vermittlung von Fachwissen und Kompetenzen unterstützt werden. Michaela Jäger und Veronika Ehmann von der Adexa-Berufsgruppe PTA sind zuversichtlich: »Die Richtlinie bietet eine gute und systematische Basis, mit der der Berufsnachwuchs alle Ausbildungsziele erreichen kann und gut für die abschließende Prüfung vorbereitet ist. Aber sie lässt den einzelnen Betrieben auch ausreichende Freiheiten, um ihre jeweiligen Schwerpunkte und Besonderheiten zu integrieren.«

Die BAK-Richtlinie finden Sie hier: www.adexa-online.de/pta-rl.

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