Ängste vor Ultraschall in der Schwangerschaft unbegründet |
Werden die Untersuchungen professionell und kurz durchgeführt, müssen sich Eltern keine Sorgen um das Wohl ihres ungeborenen Kindes machen. / Foto: Shutterstock/Monkey Business
»Bestehende Ängste sind, sofern die Untersuchungen professionell und kurz durchgeführt werden, unbegründet«, unterstreicht Dr. Jochen Frenzel, Vorsitzender des »Berufsverbandes der Frauenärzte« (BVF) – Landesverband Saarland, auf Anfrage des PTA-Forums. Er betrachte es als eine Hauptaufgabe, werdenden Eltern Ängste vor der Methode Ultraschall-Untersuchung in der Schwangeren-Vorsorge zu nehmen, die durch die neue Strahlenschutzverordnung zu Unrecht in einen gewissen Generalverdacht gekommen sei.
Seit dem 1. Januar dieses Jahres sind nicht medizinisch begründete, also kommerzielle Ultraschall-Untersuchungen des ungeborenen Kindes während der Schwangerschaft gesetzlich untersagt. Angebote wie »Babyfernsehen«, »Babykino« oder »Babyviewing« mit Hilfe von Doppler-, Duplex-, 3D- oder 4D-Verfahren stellen nun eine Ordnungswidrigkeit dar. Ausgenommen von diesem Verbot sind jedoch medizinisch indizierte Ultraschall-Untersuchungen gemäß Mutterschaftsrichtlinien zur Kontrolle der Entwicklung des Kindes oder der Schwangerschaftsrahmenbedingungen. Diese sind ausdrücklich Teil des GKV-Leistungskatalogs.
Die Risiken des Ultraschalls in der Geburtsvorbereitung werden seit vielen Jahren kontrovers diskutiert. Gegner kritisieren den überzogenen Technikeinsatz, Fachkreise betonen die Vorteile der Früherkennung von sich anbahnenden Krankheitszeichen in der Schwangerschaft.
Problematisch sei es lediglich, wenn Paare sich ihr Babykino »im Sinne einer Eventveranstaltung« außermedizinisch holen, etwa auch, indem sie sich Ultraschallgeräte ausleihen oder diesen von nichtmedizinischen Anbietern durchführen lassen. »Man muss schon alles richtig machen, um dem Baby nicht zu schaden«, so Frenzel. »Nicht umsonst müssen Frauenärztinnen und -ärzte hier spezielle Qualifikationen erwerben«, hat er in mehreren BVF-Stellungnahmen bereits vor Inkrafttreten der neuen Strahlenschutzverordnung deutlich gemacht.
Denn: »Ultraschall erwärmt das Gewebe – dieses normalerweise nur minimal. Je höher die angewandte Energie und je länger die Untersuchung ist, desto größer aber ist auch der Erwärmungseffekt«, erläuterte der Gynäkologe. Bekannt sei, dass ein gepulster Dopplerschall längerer Dauer zur Temperatursteigerung des Gewebes bis zu vier Grad Celsius betragen kann. Dadurch könnte dieses Gewebe bei falscher Einwirkung durchaus Schaden nehmen. Deshalb sollten sonografische Untersuchungen in der Schwangerschaft nur von professionell geschulten Medizinern und im medizinischen Kontext durchgeführt werden. So sei gesichert, dass kein ultraschallbedingter Schaden entsteht.