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Trotz »Babykino«-Verbot

Ängste vor Ultraschall in der Schwangerschaft unbegründet

Mit dem Verbot kommerzieller Ultraschall-Untersuchungen zum Schutz ungeborener Kinder ist auch eine starke Verunsicherung bei werdenden Müttern und Vätern aufgekommen: Ist die zu diagnostischen Zwecken und zur Schwangerenvorsorge durchgeführte Sonografie für mein Kind dann nicht auch gefährlich? Hier kann und muss jedoch Entwarnung gegeben werden, denn weder für die Mutter noch für das Kind besteht ein Gesundheitsrisiko.
AutorKontaktChristiane Berg
Datum 09.04.2021  14:00 Uhr

So wenig wie möglich, so viel wie nötig

Gemäß Mutterschaftsrichtlinien können Schwangere als Kassenleistung drei Ultraschall-Untersuchungen in Anspruch nehmen – eine in jedem Trimenon. Die erste zwischen der neunten und zwölften, die zweite zwischen der 19. und 22. und die dritte zwischen der 29. und 32. Schwangerschaftswoche. Es können so nicht nur die gesundheitliche Entwicklung des Fötus und die Schwangerschaftsrahmenbedingungen überprüft, sondern unter anderem auch der Geburtstermin bestimmt werden.

»Sollten im Rahmen dieser Ultraschall-Untersuchungen gemäß ärztlicher Indikation Bildergebnisse entstehen, dürfen diese selbstverständlich den werdenden Eltern mitgegeben werden«, unterstreicht Frenzel. Das Mitgeben dieser Bildergebnisse sei dann quasi als Nebenerscheinung zu betrachten. Die durchgeführten Ultraschall-Untersuchungen dürften durch das Anfertigen der Bildergebnisse jedoch keine nennenswerte Verlängerung erfahren, da nach wie vor auch hier gelte: So wenig wie möglich, nur so viel wie nötig.

Erinnerungsfilme von ungeborenen Kindern verboten

»Das sogenannte Babyfernsehen wird in medizinischen Fachkreisen abgelehnt. Die medizinisch korrekte transkutane und transkavitäre Ultraschalldiagnostik aber ist nach herrschender wissenschaftlicher Meinung für die Feten ungefährlich und hat weiter ihre Berechtigung«, betont auch der BVF-Bundesvorstand in entsprechenden Statements. Werdende Eltern müssten wissen: Verbiete die neue Strahlenschutzverordnung das Babyviewing, so gehe sie keinesfalls mit Änderungen bei medizinisch indizierten Ultraschalluntersuchungen in der Schwangerschaft einher.

Ultraschallanwendungen zur vorgeburtlichen Diagnostik seien sehr wichtig. Hier wäge der Arzt im Einzelfall Nutzen und Risiken ab. Es könne jedoch nicht sein, dass bei steigender Leistung der Bildqualität mittlerweile sogar Erinnerungsfilme von ungeborenen Kindern im Mutterleib »gedreht« werden.

Der Fötus darf nicht zu kommerziellen Zwecken mit Ultraschall belastet werden, zeigt sich der BVF mit dem Gesetzgeber einer Meinung. Zu bedenken sei des Weiteren: Es handele sich bei ihm um einen Schutzbefohlenen, der dieser Intervention und möglichen Folgen nicht zustimmen kann und selbst nicht von ihr profitiert.

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