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BfArM-Ausschuss

Allergie-Nasenspray soll OTC werden, Cytisin bleibt Rx

In seiner Juli-Sitzung hat der Sachverständigenausschuss für Verschreibungspflicht des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) über ein antiallergisches Nasenspray und ein Mittel zur Raucherentwöhnung entschieden – mit unterschiedlichen Ergebnissen.
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09.08.2024  08:00 Uhr
Allergie-Nasenspray soll OTC werden, Cytisin bleibt Rx

Einstimmig hat sich der BfArM-Ausschuss dafür ausgesprochen, nasal anzuwendende Kombinationspräparate mit dem H1-Antihistaminikum Azelastin und dem Corticoid Fluticasonpropionat aus der Verschreibungspflicht zu entlassen. So können Patienten mit allergischer Rhinitis bald Dymista® Nasenspray und entsprechende Generika ohne Rezept in der Apotheke erhalten.

Laut aktueller Fachinformation wird das Präparat angewendet, wenn die Wirkung der einzelnen Substanzen, also eines Antihistaminikums oder eines Glucocorticoids, nicht ausreichend war. Als Monopräparate sind die Wirkstoffe bereits in der Selbstmedikation erhältlich.

Vorbehalte bei Cytisin

Anders fiel die Entscheidung über Cytisin aus, einem Wirkstoff, der zur Raucherentwöhnung eingesetzt wird. In Deutschland ist ein entsprechendes verschreibungspflichtiges Arzneimittel seit 2020 im Handel (Asmoken® 1,5 mg Tabletten) – dieses kann als Lifestyle-Medikament verordnet werden. Beim Rx-Status bleibt es nun auch: Der Ausschuss lehnte einen Antrag des Herstellers auf die Entlassung aus der Verschreibungspflicht mit sechs gegen vier Stimmen ab.

Cytisin ist ein pflanzliches Alkaloid, das unter anderem in den Samen der Gift- und Zierpflanze Goldregen enthalten ist. Es wirkt – wie Nicotin – auf die nicotinischen Acetylcholin-Rezeptoren der Ganglien im Nervensystem. Die Wirkung ist allerdings schwächer ausgeprägt als bei Nicotin. Da das pflanzliche Alkaloid eine höhere Bindungsaffinität zu den Rezeptoren hat, verdrängt es Nicotin allmählich. Laut Fachinformation hilft es dabei, die Entzugssymptome nach dem Absetzen von Tabakerzeugnissen wie Zigaretten zu lindern. 

Zu beachten ist, dass Cytisin bei einigen Erkrankungen, vor allem das Herz-Kreislauf-System betreffend, kontraindiziert ist beziehungsweise nur mit Vorsicht angewendet werden darf. Frauen im gebärfähigen Alter müssen während der Behandlung eine zuverlässige Kontrazeptionsmethode anwenden, wobei die alleinige Einnahme der »Pille« nicht ausreichend ist. Während Schwangerschaft und Stillzeit ist Cytisin kontraindiziert.

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