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PTA-Forum-Talk zum Thema Arbeitsrecht

Alles klar beim Gehaltstarifvertrag?

Gehaltserhöhung, Jahresarbeitszeitkonto, Urlaubsanspruch: Durch den neuen Bundesrahmentarifvertrag haben sich wesentliche Änderungen für Apothekenangestellte ergeben. PTA-Forum hat bei Minou Hansen, Leiterin der Rechtsabteilung bei der Adexa, nachgefragt.
AutorKontaktElke Wolf
Datum 12.10.2024  10:24 Uhr

Seit rund drei Monaten gibt es nun einen neuen vom Arbeitgeberverband Deutscher Apotheken (ADA) und der Apothekengewerkschaft Adexa ausgehandelten Gehaltstarifvertrag. Was etwa die reduzierte Arbeitszeit von 40 auf 39 Stunden für Vollzeitbeschäftigte bedeute, wollte PTA-Forum-Redakteurin Verena Schmidt bei einer Interviewrunde bei der Expopharm von Rechtsanwältin Minou Hansen wissen.

»Uns war es sehr wichtig, die Arbeitszeit zu reduzieren, auch um den Beruf für Berufseinsteiger attraktiver zu machen. Letztendlich ergibt sich durch die eine Stunde weniger eine indirekte Gehaltserhöhung. Inwiefern sich das für den Einzelnen auswirkt, ist abhängig von der jeweiligen Formulierung im eigenen Arbeitsvertrag. Bei den allermeisten ist eine konkrete Stundenzahl im Arbeitsvertrag genannt; dann ändert sich die Berechnungsgrundlage«, führte Hansen aus. Für Teilzeitkräfte bedeutet das: Das neue Gehalt lässt sich per Dreisatz ermitteln, Tarifgehalt geteilt durch 39 Stunden multipliziert mit der individuellen Stundenzahl. Adexa-Mitglieder können ein entsprechendes Tool auf der Adexa-Homepage nutzen.

Der Urlaubsanspruch steigt von 34 Werktagen auf nunmehr 35 Tage pro Jahr. Mitarbeitende mit mehr als vierjähriger Betriebszugehörigkeit erhalten einen zusätzlichen Tag; bislang war das erst nach fünfjähriger ununterbrochener Betriebszugehörigkeit der Fall. Der erhöhte Urlaubsanspruch gilt bereits für 2024. Teilzeitkräfte dividieren die 35 oder 36 Tage durch 6 und multiplizieren dann mit der individuellen Wochenarbeitszeit. Hansen: »Alle Angestellten haben die gleichen Bedingungen, also die gleiche Anzahl von Urlaubstagen.«

Der neue Tarifvertrag bringt auch mehr Geld ins Portemonnaie: Mitarbeitende aller Berufsgruppen in der jeweils ersten Berufsjahresgruppe erhalten 150 Euro mehr als Sockelbetrag. Bei allen anderen Berufsjahresgruppen sind es 100 Euro mehr als Sockelbetrag. »Allerdings nur, wenn die Beteiligten auch Mitglied der aushandelnden Parteien sind, also Mitglied der Adexa beziehungsweise der ADA. Auch die beiden Bundesländer Nordrhein und Sachsen haben eigene Tarifverträge«, weiß die Rechtsanwältin. Tipp der Expertin: Gibt es im Arbeitsvertrag keinen Tarifbezug, sollte man »das zum Anlass nehmen, mit dem Arbeitgeber nachzuverhandeln«.

Knackpunkt Jahresarbeitszeitkonto

Stichwort: Jahresarbeitszeitkonto. Nach Hansens Erfahrung arbeiten zwar viele Apotheken mit flexiblen Arbeitszeiten, aber ein echtes Jahresarbeitszeitkonto mit Musterwoche ist eher die Ausnahme. Auf die Festschreibung einer Musterwoche im Vertrag legt die Adexa besonders bei Teilzeitkräften viel Wert, um Feiertage, Krankheitstage und Urlaube objektiv abbilden zu können.

Auch wichtig zu beachten: »Die Arbeitszeit sollte immer zwischen 75 und 125 Prozent dessen liegen, was man vereinbart hat. Damit wird klar, zu wie vielen Stunden man eingesetzt werden kann, aber auch zu wie vielen Stunden mindestens. Das ist zum Beispiel für junge Mütter interessant. Sie sollten sich fragen: Kann ich das als Mutter mit kleinen Kitakindern überhaupt leisten, in Stoßzeiten fünf Stunden mehr zu arbeiten?«, machte Hansen die Bedeutung des Jahresstundenkontos klar.

Insgesamt bezeichnete Hansen die Ausgestaltung der Dienstpläne mit dem Jahresarbeitszeitkonto zwar als »etwas kniffliger«, aber für beide Seiten von Vorteil. Die Apothekenleitung kann ihre Mitarbeiter flexibler einteilen und die Angestellten müssen in Sonderzeiten – etwa bei längerer Krankheit – nicht auf Überstunden zurückgreifen.

Kann die Apothekenleitung etwa in arbeitsintensiven Wochen wie etwa der anstehenden Vorweihnachtszeit Überstunden anordnen, wollte Schmidt wissen. »Überstunden dürfen nur in Ausnahmefällen anfallen, nicht von vornherein, weil also etwa Vorweihnachtszeit ist oder die Urlaubszeit beginnt. Solche Fälle müssen im Voraus eingeplant werden. Nur wenn etwa krankheitsbedingt viele Mitarbeiter ausfallen, könnten Überstunden gefordert werden«, erklärte Hansen. Im Übrigen sei für solche Fälle auch das Jahresarbeitszeitkonto gedacht.

Um die Arbeitszeitenausgestaltung attraktiver zu machen und um das Bewusstsein aufseiten der Apothekenleitung zu schärfen, sind im Tarifvertrag nun auch Bonusgehälter festgeschrieben, informierte die Rechtsanwältin. »Jede Stunde Mehrarbeit zu der im Vertrag stehenden Stundenzahl muss mit 15 Prozent mehr vergütet werden. Ab der elften Stunde mehr pro Woche sind es gar 25 Prozent obendrauf.«

Das Wenn und Aber mit dem 13. Gehalt

Apropos Vorweihnachtszeit: Wer hat Anspruch auf die Sonderzahlung in Form eines 13. Gehalts und wer nicht? »Gilt Tarifbindung, hat der Arbeitnehmer Anspruch darauf, spätestens mit dem November-Gehalt ein 13. tarifliches Bruttomonatsgehalt ausgezahlt zu bekommen. Was man jedoch wissen muss: Die Sonderzulage kann auch etwas niedriger ausfallen als das sonstige Monatsgehalt«, informierte die Leiterin der Adexa-Rechtsabteilung. Grund: Die Sonderzahlung bezieht sich nur auf das Tarifgehalt, nicht auf eventuell zusätzlich vereinbarte monatliche Zulagen.

Wie der Passus der 50-prozentigen Kürzungen der Sonderzahlung bei wirtschaftlichen Engpässen der Apothekenleitung zu verstehen ist, wollte Schmidt wissen. Dieser Passus sei nachgeschärft worden, berichtete Hansen. Die Kürzung um die Hälfte gehe nur dann in Ordnung, wenn die Apothekenleitung belegen könne, dass das voraussichtliche Betriebsergebnis mindestens 10 Prozent im Vergleich zum Vorjahr reduziert ist. »Das heißt in der Praxis: Wir von der Adexa prüfen die Wirtschaftszahlen des Steuerberaters, wenn Sie es möchten. Und nur wenn die 10 Prozent Minus den Tatsachen entsprechen, ist die Kürzung rechtens«, erklärte Hansen.

Sie wies ausdrücklich darauf hin, dass Adexa-Mitglieder jederzeit die Möglichkeit nutzen können, Arbeitsverträge rechtlich prüfen zu lassen. »Das hat dann Priorität und wir prüfen ein über den anderen Tag.«

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