PTA-Forum online Avoxa
instagram facebook

Rezeptur-Video
-
Alles klar mit der Verordnung?

Fehlende Angaben zu Dosierung und Anwendung, unbekannte Wirkstoffe oder nicht verfügbare Rezeptursubstanzen: Bei Rezepturverordnungen steckt die Tücke mitunter im Detail. Welche Möglichkeiten es gibt, Probleme zu lösen, erklärt unser Rezeptur-Coach.
AutorKontaktElke Wolf
Datum 02.02.2026  14:00 Uhr

Eines der häufigsten Probleme bei Rezepturverordnungen ist die fehlende Dosierung oder Anwendungshinweise auf dem Rezept. Bei NRF-Rezepturen empfiehlt Rezeptur-Coach Dr. Sandra Barisch, im NRF nach Dosierempfehlungen zu schauen. Bei Sprachbarrieren hat sie einen weiteren guten Tipp parat: »Gebt Kunden den A6-Ausdruck mit, den das NRF Ärzten und Apotheken zur Verfügung stellt. Dort könnt Ihr genau eintragen und sogar einzeichnen, wann, wo und wie häufig das Rezepturarzneimittel angewendet werden soll.«

Ist eine freie, nicht standardisierte Rezeptur verordnet, biete sich vor einer ausführlichen Plausibilitätsprüfung ein Blick in die Rezepturhinweise und den Rezepturfinder des DAC/NRF an. »Es sind erstaunlich viele freie Rezepturen hinterlegt und vom DAC/NRF-Team mit einer Ampeleinschätzung bewertet.« So lässt sich gleich zu Beginn schon eine erste Einschätzung treffen, ob die Rezeptur herstellbar ist.

Du bekommst eine freie Rezeptur vorgelegt, die einen für Dich unbekannten Wirkstoff enthält? Dann gilt es, vor der Herstellung zunächst einen Blick in die AMK-Liste der bedenklichen Stoffe zu werfen. Diese Liste ist übrigens auch in der aktuellen Fassung im DAC/NRF zu finden. Ist der Stoff dort gelistet, darf er nicht verarbeitet oder abgegeben werden. Apothekerin Barisch nennt ein Beispiel: »Kennt Ihr noch den Wirkstoff Bufexamac? Er wurde früher häufig als wirksamer Bestandteil von Hämorrhoidensalben eingesetzt. Mittlerweile gilt Bufexamac als bedenklich und darf nicht mehr verarbeitet werden.«

Vor der Herstellung sollte der Check erfolgen, ob es den Wirkstoff in der verordneten Form überhaupt gibt. Will heißen: Oft rezeptiert der Arzt die Muttersubstanz, also etwa Sildenafil. Als Rezeptursubstanz verfügbar ist jedoch nur das Salz – also etwa Sildenafilcitrat. »Verwenden könnt Ihr das Salz auf jeden Fall – auch ohne Rücksprache mit dem Arzt. Ihr müsst jedoch über die molare Masse die neu einzuwiegende Wirkstoffmasse ausrechnen.«

Sind Unklarheiten bei der Rezepturvorschrift nicht zu klären, ist vor der Herstellung der Arzt zu kontaktieren. Barisch rät zur schriftlichen Kontaktaufnahme. »So wird er im Praxisalltag nicht kalt erwischt und hat Zeit, um über Euer Anliegen nachzudenken.« Dazu stellt das DAC/NRF zwölf Vorlagen zu häufigen Apothekenanliegen zur Kommunikation mit dem Arzt bereit.

TEILEN
Datenschutz

Mehr von Avoxa