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Neue orale Corona-Medikamente

Alles Wichtige zu Lagevrio und Paxlovid

Seit Beginn des Jahres können Ärzte mit Molnupiravir (Lagevrio®) erstmals ein orales Medikament bei einer Covid-19-Infektion verordnen. Ein zweites, das Kombipräparat Paxlovid®, soll bald folgen. Für Bestellung, Beratung, Abgabe und Abrechnung gelten besondere Regelungen.
Verena Schmidt
25.01.2022  14:00 Uhr

Schwangerschaft muss ausgeschlossen sein

Molnupiravir ist in der Schwangerschaft kontraindiziert. In Tierversuchen wirkte es reproduktionstoxisch. Alle Frauen im gebärfähigen Alter müssen daher vor einer Behandlung einen Schwangerschaftstest durchführen. Während der fünftägigen Therapie und anschließend für vier weitere Tage müssen die Frauen, sofern sie in dieser Zeit nicht sexuell abstinent sind, wirksam verhüten. Bei einer hormonellen Kontrazeption muss zusätzlich mit einer Barrieremethode wie einem Kondom verhütet werden. Männer müssen darauf hingewiesen werden, dass sie sicherheitshalber während der Behandlung und drei Monate danach kein Kind zeugen sollten. Wird eine stillende Mutter behandelt, muss sie das Stillen während der Behandlung und noch vier Tage danach aussetzen.

Bei Paxlovid gelten ähnliche Vorgaben bezüglich Schwangerschaft und Stillzeit. Es liegen bisher keine Daten dazu vor, ob sich die Kombination aus Nirmatrelvir und Ritonavir schädlich auf Fetus oder Embryo auswirkt. Auch unter Paxlovid sollten Frauen wirksam verhüten, also mit einer Barrieremethode, eventuell zusätzlich zur Antibabypille. Aufgrund des Interaktionspotenzials der beiden Wirkstoffe könnte eine hormonale Kontrazeption nicht wirksam sein.

Keine Dosisanpassungen bei Lagevrio

Die Dosierung von Molnupiravir muss bei Älteren, Adipositas, Nieren- oder Leberfunktionsstörungen nicht angepasst werden. Bei der Paxlovid-Behandlung sollte jedoch bei einer mäßigen Nierenfunktionsstörung (eGFR ≥ 30 bis 60 ml/min) statt zwei nur eine Filmtablette Nirmatrelvir (150 mg) plus eine Filmtablette Ritonavir (100 mg) eingenommen werden. Bei schwerer Nieren- oder Leberfunktionsstörung ist Paxlovid kontraindiziert.

Bei Molnupiravir werden im Leitfaden Durchfall (3 Prozent), Übelkeit (2 Prozent), Schwindelgefühl und Kopfschmerzen (jeweils 1 Prozent) als mögliche Nebenwirkungen aufgeführt. Es gibt bisher keine Hinweise auf klinisch relevante Wechselwirkungen mit anderen Arzneimitteln. Bei Nirmatrelvir/Ritonavir ist das Interaktionspotenzial hingegen groß. Arzt und Apotheker müssen die Dauermedikation dementsprechend überprüfen, gegebenenfalls anpassen oder pausieren oder Molnupiravir bevorzugen.

Mithilfe des Beratungs- und Dokumentationsleitfaden der AMK kann die Apotheke die Beratung – ob persönlich vor Ort, per Telefon oder per Botendienst (pharmazeutisches Personal!) – dokumentieren, ebenso, wann das Präparat beim Großhandel bestellt, an die Apotheke geliefert und an den Patienten abgegeben wurde. Zudem können unerwünschte Arzneimittelwirkungen auf dem Bogen festgehalten werden. Über einen abgedruckten QR-Code gelangt man direkt zum Online-Meldeformular der AMK.

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