Amt warnt vor Schlankheitsmittel »Starvex« |
Das LUA warnt grundsätzlich davor, vermeintlich harmlose Schlankheitsmittel aus dem Ausland zu bestellen. / © Getty Images/igoriss
Im Schlankheitsmittel »Starvex« hat das rheinland-pfälzische Landesuntersuchungsamt (LUA) einen chemisch-synthetischen Wirkstoff nachgewiesen: Das vermeintlich pflanzliche Produkt enthalte Sibutramin, habe eine Analyse im Labor bestätigt. Das Amphetaminderivat mit appetithemmender Wirkung ist aufgrund kardiovaskulärer Ereignisse wie Herzinfarkt und Schlaganfällen seit mehr als zehn Jahren nicht mehr zugelassen. »Auch Todesfälle sind bekannt«, hieß es seitens des LUA.
Auf dem Produkt ist der Wirkstoff laut LUA nicht deklariert: Die Verpackung lasse glauben, es handele sich um ein harmloses Nahrungsergänzungsmittel. Gesundheitsschädliche Substanzen weist das LUA in Schlankheitspillen immer wieder nach und warnt davor, solche Mittel über das Internet zu kaufen.
Der Schlankmacher war dem Zoll bei der Einfuhrkontrolle aufgefallen, nachdem eine Person aus Rheinland-Pfalz ihn online aus dem Ausland bestellt hatte. »Solche Mittel dürfen in Deutschland nicht verkauft werden«, so das LUA. Der Handel damit kann demnach mit einer Freiheits- oder Geldstrafe geahndet werden.