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Rezepturtipp
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An Rezepturformeln für Kinder mitarbeiten

Im aktuellen Rezepturtipp weist DAC/NRF darauf hin, dass pharmazeutisches Personal sich aktiv am Europäischen Pädiatrischen Formularium beteiligen kann. Aktuell geht es um den Entwurf einer Vorschrift für orale Isoniazid-Lösung.
AutorKontaktJuliane Brüggen
Datum 28.04.2025  10:00 Uhr

Für Kinder gibt es oftmals keine zugelassenen Fertigarzneimittel. Apotheken füllen diese Lücke und stellen individuelle Rezepturen in passenden Dosierungen und Darreichungsformen her. Im Idealfall kann das pharmazeutische Personal dabei auf standardisierte und geprüfte Vorschriften zurückgreifen, zum Beispiel aus dem DAC/NRF-Werk.

Doch nicht immer ist eine solche Rezepturformel vorhanden. Diesem Problem stellt sich das »Europäische Pädiatrische Formularium« (engl. European Paediatric Formulary). Hier werden Vorschriften für Kinder zentral gesammelt, um Lücken bei der Arzneimittelversorgung zu schließen. Um auf die Inhalte (Englisch) zuzugreifen, ist eine einmalige kostenfreie Registrierung erforderlich.

Erarbeitet werden die Vorschriften von der Arbeitsgruppe PaedForm beim »European Directorate for the Quality of Medicines & HealthCare« (EDQM). Darauf weist DAC/NRF in einem aktuellen Rezepturtipp hin und erklärt das Vorgehen. Demnach ermitteln die Expertinnen und Experten zunächst den Bedarf für bestimmte Wirkstoffe, Darreichungsformen und Dosierungen. »Die Formeln werden unter sorgfältiger Risikoabwägung eventuell problematischer Hilfsstoffe ausgewählt, die Herstellung und analytische Merkmale für die Qualitätskontrolle überprüft«, heißt es weiter. 

Entwürfe für zukünftige Vorschriften kann das Fachpublikum vorab einsehen und kommentieren. Daran kann sich laut DAC/NRF – nach der Registrierung – jede Apotheke beteiligen. »Die aktive Beteiligung aus der Apothekenpraxis ist wichtig, um die Vorschriften so weiterentwickeln zu können, dass sie dem Informationsbedarf aller Nutzer gerecht werden, sei es für die Einzelrezeptur oder die Herstellung auf Vorrat«, so DAC/NRF. »Eine gute Gelegenheit übrigens, englische Fachbegriffe aufzufrischen.«

Aktuell steht eine orale Lösung mit Isoniazid, einem Tuberkulostatikum, zur Diskussion. Anmerkungen sind bis 30. Juni 2025 möglich. 

Tipp: Ist im DAC/NRF-Werk keine Vorschrift gelistet, kann die Online-Recherche in den Rezepturhinweisen hilfreich sein. Erst kürzlich wurde hier ein Hinweis für Amiodaronhydrochlorid ergänzt, der unter anderem auf pädiatrische Zubereitungen eingeht – etwa auf die europäische Vorschrift für Amiodaronhydrochlorid-Kapseln 5 bis 200 mg.

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