An Rezepturformeln für Kinder mitarbeiten |
Juliane Brüggen |
28.04.2025 10:00 Uhr |
An den europäischen Rezepturvorschriften für Kinder können auch Apothekenteams aus Deutschland mitwirken. / © Getty Images/Westend61
Für Kinder gibt es oftmals keine zugelassenen Fertigarzneimittel. Apotheken füllen diese Lücke und stellen individuelle Rezepturen in passenden Dosierungen und Darreichungsformen her. Im Idealfall kann das pharmazeutische Personal dabei auf standardisierte und geprüfte Vorschriften zurückgreifen, zum Beispiel aus dem DAC/NRF-Werk.
Doch nicht immer ist eine solche Rezepturformel vorhanden. Diesem Problem stellt sich das »Europäische Pädiatrische Formularium« (engl. European Paediatric Formulary). Hier werden Vorschriften für Kinder zentral gesammelt, um Lücken bei der Arzneimittelversorgung zu schließen. Um auf die Inhalte (Englisch) zuzugreifen, ist eine einmalige kostenfreie Registrierung erforderlich.
Erarbeitet werden die Vorschriften von der Arbeitsgruppe PaedForm beim »European Directorate for the Quality of Medicines & HealthCare« (EDQM). Darauf weist DAC/NRF in einem aktuellen Rezepturtipp hin und erklärt das Vorgehen. Demnach ermitteln die Expertinnen und Experten zunächst den Bedarf für bestimmte Wirkstoffe, Darreichungsformen und Dosierungen. »Die Formeln werden unter sorgfältiger Risikoabwägung eventuell problematischer Hilfsstoffe ausgewählt, die Herstellung und analytische Merkmale für die Qualitätskontrolle überprüft«, heißt es weiter.
Entwürfe für zukünftige Vorschriften kann das Fachpublikum vorab einsehen und kommentieren. Daran kann sich laut DAC/NRF – nach der Registrierung – jede Apotheke beteiligen. »Die aktive Beteiligung aus der Apothekenpraxis ist wichtig, um die Vorschriften so weiterentwickeln zu können, dass sie dem Informationsbedarf aller Nutzer gerecht werden, sei es für die Einzelrezeptur oder die Herstellung auf Vorrat«, so DAC/NRF. »Eine gute Gelegenheit übrigens, englische Fachbegriffe aufzufrischen.«
Aktuell steht eine orale Lösung mit Isoniazid, einem Tuberkulostatikum, zur Diskussion. Anmerkungen sind bis 30. Juni 2025 möglich.
Tipp: Ist im DAC/NRF-Werk keine Vorschrift gelistet, kann die Online-Recherche in den Rezepturhinweisen hilfreich sein. Erst kürzlich wurde hier ein Hinweis für Amiodaronhydrochlorid ergänzt, der unter anderem auf pädiatrische Zubereitungen eingeht – etwa auf die europäische Vorschrift für Amiodaronhydrochlorid-Kapseln 5 bis 200 mg.
Ein deutschsprachiges Angebot speziell für die pädiatrische Arzneimitteltherapie ist das Kinderformularium – eine evidenzbasierte Datenbank, die kostenfrei Empfehlungen im Off- und On-Label-Bereich zur Verfügung stellt. Neben der empfohlenen Dosierung sind auch Nebenwirkungen, Wechselwirkungen, kindergeeignete Präparate sowie Angaben zu Teilbarkeit oder Sondengängigkeit zu finden. Die Monographien lassen sich sowohl nach Handelsnamen als auch nach Wirkstoffen durchsuchen.