Für die Versicherungen ist es wichtig, dass der Unfall im Verbandsbuch dokumentiert wurde. / © Getty Images/fizkes
Ganz wichtig: Den Vorgesetzten und damit den Arbeitgeber informieren, wenn ein Unfall passiert ist. Darauf weist die Sachverständigenorganisation Dekra hin.
Der Arbeitgeber muss, sofern der Unfall zu einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Kalendertagen führt, diesen bei der zuständigen Berufsgenossenschaft (BG) melden. Was der Arbeitgeber auch prüfen muss: Die Unfallursache, um unter Umständen die Gefährdungsbeurteilung und Arbeitsabläufe zu ändern.
Nach einem Arbeits- oder Wegeunfall (Unfall auf dem Arbeitsweg), der behandlungsbedürftig ist, müssen Arbeitnehmer einen Durchgangsarzt aufsuchen. Dieser fungiert als Vertragsarzt der Berufsgenossenschaft, bei der Beschäftigte versichert sind.
Gut zu wissen: Augenärzte und HNO‑Ärzte sind grundsätzlich Durchgangsärzte. Fällt die Verletzung nicht in diese Bereiche, ist ein spezieller Durchgangsarzt zuständig. Wo sich der nächste befindet, darüber informiert in der Regel der Arbeitgeber.
Aber was ist, wenn die Verletzung so ernst ist, dass keine Zeit bleibt, einen Durchgangsarzt aufzusuchen? Dann geht natürlich die schnelle Versorgung vor – und Beschäftigte dürfen sofort eine Klinik aufsuchen.
Nach dem Unfall gibt es noch wichtige Bürokratie zu erledigen: ein Eintrag in das sogenannte Verbandbuch. In der Regel macht das der Ersthelfer oder bei kleineren Verletzungen derjenige, der den Unfall hatte, selbst. Im Verbandbuch wird der Unfall dokumentiert – mit Zeitpunkt, Unfallvorgang, Verletzungen, Zeugen und Maßnahmen.
Warum ist das wichtig? Das Verbandbuch dient gegenüber den Versicherungsträgern als Nachweis. Das sei nicht zuletzt bei gesundheitlichen Spätfolgen wichtig, um den Versicherungsschutz nicht zu gefährden, so die Sachverständigenorganisation Dekra. Denn: Ohne diese Dokumentation können sich spätere gesundheitliche Beschwerden nur schwer als Folge eines Arbeitsunfalls nachweisen lassen.