Angaben zur Dosierung werden Pflicht |
Ev Tebroke |
11.11.2019 12:30 Uhr |
Wann wie viel einnehmen? Ärzte müssen künftig auf dem Rezept angeben, wie ein Medikament dosiert werden soll. / Foto: Adobe Stock/felipecaparros
Durch die Angabe der Dosierung auf dem Rezept bei allen Arzneimitteln werde eine relevante Informationslücke für eine sichere und wirksame Pharmakotherapie geschlossen, bekräftigte die ABDA in ihrer Stellungnahme zum AMVV-Änderungsentwurf im August dieses Jahres. Auch würden Dosierungs- und andere Medikationsfehler sowie dadurch hervorgerufene Patientenrisiken reduziert.
Die neue Verordnung regelt allerdings auch Ausnahmen: So gilt die Angabe-Verpflichtung nicht, wenn ein Medikationsplan vorliegt, der das verordnete Arzneimittel umfasst, oder eine schriftliche Dosierungsanweisung des Verordners, und der Arzt dies auf dem Rezept kenntlich macht. Liegt die Dosierungsanweisung bei Patient und Apotheker zwar vor, der Hinweis auf dem Rezept fehlt aber, muss Rücksprache mit dem Verordner gehalten werden. Ansonsten besteht die Gefahr von Retaxationen aufgrund von Formfehlern.