Antrag auf duale PTA-Ausbildung abgelehnt |
Verena Schmidt |
11.10.2024 17:00 Uhr |
Die Delegierten unterstützten den Aufruf, eine bundesweit verbindliche Vergütung während der PTA-Ausbildung einzuführen. / © PZ/Alois Müller
Der Berliner Apotheker-Verein wollte mit einem Antrag beim DAT den Gesetzgeber auffordern, die gesetzlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die PTA-Ausbildung als dualer Ausbildungsgang, also parallel in einem Ausbildungsbetrieb und in einer Schule, erfolgen kann. Die Ausbildung im dualen System zeichne sich durch lernortübergreifende Lernprozesse und besondere Praxisnähe aus, schreibt der Verein in seiner Begründung. Von der Präsenz der Auszubildenden in der Apotheke könnten sowohl die angehenden PTA als auch die Ausbildungsbetriebe profitieren. Durch das Zahlen einer Ausbildungsvergütung gewinne die PTA-Ausbildung außerdem an Attraktivität und werde damit anderen Ausbildungsgängen gleichgestellt.
Der Antrag wurde von den Delegierten im Plenum heiß diskutiert. Berit Winter von der ABDA gab zu bedenken, dass die neue Ausbildungsordnung gerade erst in Kraft getreten ist; es habe ganze zehn Jahre gedauert, sie zu novellieren. Im Vorfeld habe man bereits diskutiert, ob eine Dualisierung sinnvoll ist – am Ende habe man sich klar dagegen ausgesprochen. Denn am Anfang der Ausbildung könnten die Auszubildenden noch überhaupt nicht pharmazeutisch tätig sein, nicht prüfen, herstellen, oder beraten, das sei frühestens nach anderthalb Jahren möglich.
Reinhard Groß vom Apothekerverband Sachsen sprach sich dennoch für die duale Ausbildung aus. Diese sei in Deutschland die Regel und für viele Schüler attraktiv. »Die Auszubildenden bekommen hier von Anfang an ein Gehalt, während die PTA-Schülerinnen Geld mitbringen müssen«, sagte er. Die Dualisierung könne vor allem aufgrund der Vergütung ein Weg sein, wieder mehr junge Auszubildende in die Apotheken zu bekommen.
Es gehe vor allem um das Thema Vergütung, inhaltlich sei eine Dualisierung nicht sinnvoll, fasste Winter zusammen. Für den Beruf wäre dies vielmehr ein »Downsizing«, also eine Abwertung, da er dann kein Assistenzberuf mehr wäre. Weitere Delegierte wiesen darauf hin, dass das PTA-Reformgesetz aktuell bereits auch eine Ausbildung in Teilzeit ermögliche; unter anderem in Mecklenburg-Vorpommern gibt es ein entsprechendes Modell. Auch gibt es in verschiedenen Bundesländern Modellprojekte, in deren Rahmen PTA-Schülerinnen und -Schüler schon während der zweijährigen schulischen Ausbildung einige Stunden pro Woche in der Apotheke mitarbeiten, beispielsweise die PTA-Patenschaft in Baden-Württemberg oder die »Innovative Berufsnahe Unterstützung IBU« im Saarland.
Dass eine Vergütung notwendig ist, um den PTA-Beruf für junge Menschen attraktiver zu machen, darin waren sich aber fast alle Diskutanten einig. Ein weiterer Antrag der Apothekerkammer des Saarlandes und des Saarländischen Apothekervereins, mit dem der Gesetzgeber aufgefordert werden soll, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass PTA während der Ausbildung eine Ausbildungsvergütung erhalten, wurde daher von der Hauptversammlung angenommen.