Anwendungsbeschränkungen bei Fluorchinolonen |
Bei der Einnahme von Fluorchinolon-Antibiotika können schwerwiegende und lang anhaltende Nebenwirkungen auftreten. / Foto: Fotolia/PhotoSG
Fluorchinolone können schwerwiegende Nebenwirkungen haben, die hauptsächlich den Bewegungsapparat und das Nervensystem betreffen. Hierzu gehören eine Entzündung oder eine Ruptur von Sehnen, Muskelschmerzen oder -schwäche, Gelenkschmerzen oder -schwellung, Gangstörung, periphere Neuropathie, Schlaflosigkeit, Depression, Fatigue, eingeschränktes Erinnerungsvermögen sowie Störungen des Seh-, Hör-, Geruchs- und Geschmackssinns.
Zwar seien nur wenige Fälle dieser Nebenwirkungen gemeldet worden, aber es sei anzunehmen, dass nicht alle aufgetretenen Nebenwirkungen berichtet wurden, heißt es in dem Rote-Hand-Brief. Ärzte sollten Fluorchinolone daher nur noch nach einer sorgfältigen Nutzen-Risiko-Bewertung verschreiben. In Deutschland zugelassene Vertreter dieser Wirkstoffklasse sind Ciprofloxacin, Levofloxacin, Moxifloxacin, Norfloxacin und Ofloxacin.
Ärzte sollten Fluorchinolone explizit nicht verordnen
Besonders vorsichtig sollen Ärzte bei der Verordnung für ältere Menschen sein sowie bei Patienten mit eingeschränkter Nierenfunktion, Organtransplantationen und unter Corticoidtherapie. Patienten sollten die Behandlung beenden, wenn sie erste Anzeichen einer der genannten Nebenwirkungen bemerken, und sich an ihren Arzt wenden.