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Covid-19-Impfnachweis

Apotheken stellen Impfzertifikate für Genesene aus

Seit heute können Apotheken Impfzertifikate für Personen ausstellen, die nach einer Covid-19-Erkrankung genesen und zusätzlich geimpft sind. Was Apotheken prüfen müssen und wie die Ausstellung der Zertifikate funktioniert, hat der Deutsche Apothekerverband (DAV) gestern mitgeteilt.
PZ
09.07.2021  14:00 Uhr

Rund 3,6 Millionen Menschen haben sich hierzulande inzwischen mit dem Coronavirus infiziert. Viele von ihnen wurden nach ihrer Infektion inzwischen auch schon geimpft. Bislang gab es allerdings nicht die Möglichkeit sich im Anschluss ein digitales Impfzertifikat ausstellen zu lassen – weder in Apotheken noch in Arztpraxen. 

Nun ist es aber soweit: Apotheken sollen auch Menschen ein digitales Impfzertifikat ausstellen können, wenn diese vorher an Covid-19 erkrankt waren und anschließend geimpft wurden. Wie der DAV am Donnerstag in einem Rundschreiben informierte, sollen die Zertifikate – wie bereits bei doppelt geimpften Personen – über das DAV-Portal (mein-apothekenportal.de) erzeugt werden können. In seinem Info-Schreiben erklärt der DAV, welche Dokumente sich Apotheken vor der Erzeugung des Zertifikats vorzeigen lassen müssen :

  • Amtlich beglaubigter Identitätsnachweis
  • Nachweis einer Impfung mit einem in der EU zugelassenen oder einem diesen gleichgestellten Covid-19-Impfstoff
  • Nachweis einer überstandenen Covid-19-Infektion durch eine Labordiagnostik mittels PCR-Test

Die beiden Nachweise können in Papierform, etwa im gelben Impfbuch der Weltgesundheitsorganisation (WHO), in digitaler Form und in folgenden Sprachen vorgelegt werden: Deutsch, Englisch, Französisch, Spanisch, Italienisch oder Spanisch.

Wie werden die Zertifikate im DAV-Portal erzeugt?

Was die Ausstellung des Zertifikats im Portal betrifft, erklärt der DAV, dass die Genesenen-Zertifikate ebenfalls über das Modul »Digitales Impfzertifikat« zu erzeugen sind. In dem Modul werde es einen Schalter »Genesenen-Impfung« geben, den man dann betätigen müsse. Die Nummer der Dosis werde dann automatisch eingestellt und könne für die Ausstellung eines Impfzertifikats für Genesene nicht geändert werden, heißt es weiter. Die Daten des Antragstellers und Informationen zur Impfung müssten wie bisher dokumentiert werden. Über den Button »Hinzufügen« gelangen die Apothekenteams dann auf die Funktionsseite zur Ausstellung eines QR-Codes beziehungsweise der PDF-Datei – auch dieser Schritt ist von den Doppel-Impfungen schon bekannt.

Für die Abrechnung gilt natürlich weiterhin die kürzlich aktualisierte Coronavirus-Impfverordnung: Die Apotheken können je Impfzertifikat für Genesene 6 Euro berechnen, dies werde in der Abrechnungshilfe dokumentiert und innerhalb der Monatsrechnung zur Verfügung gestellt, erklärt der DAV.

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