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Ausnahmeregelung

Apotheker dürfen Desinfektionsmittel selbst herstellen

Für den Kampf gegen das neue Coronavirus sollen Apotheken Desinfektionsmittel für die Hände direkt vor Ort herstellen können. Nach Beratungen mit seinen Länderkollegen in Berlin erklärte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU), dass dafür eine Ausnahmeregelung mit dem Bundesumweltministerium beschlossen worden sei. Sie soll es Apotheken ermöglichen, Mittel zur Händedesinfektion für den privaten Gebrauch herzustellen.
dpa/ABDA/PTA-Forum
05.03.2020  12:00 Uhr

Grundsätzlich ist die Herstellung von Mitteln zur Händedesinfektion – bei diesen Mitteln handelt es sich um Biozide – aufgrund der EU-Biozidverordnung nicht erlaubt. Die Bundesstelle für Chemikalien sieht jedoch aktuell eine »Gefahr für die öffentliche Gesundheit«. Unter diesen Umständen darf eine zuständige Behörde, in diesem Fall in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit, die Bereitstellung eines Biozidprodukts auf dem Markt für maximal 180 Tage gestatten. Die Bundesstelle für Chemikalien, die bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) angesiedelt ist, hat diese entsprechende Allgemeinverfügung nun erlassen.

 Friedemann Schmidt, Präsident der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände, dazu: »Apotheken sind mehr als nur Abgabestellen. In jeder Apotheke gibt es ein Labor, in dem der Apotheker aus Grundsubstanzen selbst Desinfektionsmittel anfertigen kann – für Patienten, aber besonders auch für Arztpraxen oder Pflegeheime, die dringend darauf angewiesen sind. In der aktuellen Situation zeigt sich damit einmal mehr, dass ein solides Netz aus Vor-Ort-Apotheken das Gesundheitssystem krisenfester macht. Dieses Netz ist unverzichtbar und muss erhalten bleiben.«

Gegen das Coronavirus eingesetzt werden 70 %iges Isopropanol (auch 2-Propanol genannt) oder ein Gemisch aus Isopropanol mit Wasserstoffperoxid und Glycerol. Apotheker können zur Händedesinfektion auch Ethanol-Wasser-Gemische herstellen. Der pharmazeutische Großhandel bemüht sich, die Rohstoffe für die Anfertigung dieser Desinfektionsmittel in ausreichender Menge in die Apotheken zu bringen.

Desinfektionsmittel nicht zu Hause herstellen

Schmidt: »Niemand sollte sich selbst zuhause ein Desinfektionsmittel aus frei verfügbaren Zutaten zusammenrühren, denn das kann gefährlich werden.« Hochprozentiger Alkohol kann sich entzünden und in zu geringen Konzentrationen ist er nicht gegen Coronaviren wirksam. Die Anleitungen, die im Internet kursieren, sind ungeprüft. Ob sie gegen Viren wirken, ist ungewiss. »Im Internet wimmelt es von Fake News – solide Informationen und Produkte gibt es hingegen in der Apotheke«, so Schmidt. »Man sollte aber nicht vergessen: Gesunde brauchen keine Desinfektionsmittel, um sich vor einer Infektion mit dem Coronavirus zu schützen. Regelmäßiges Händewaschen ist nach wie vor das Mittel der Wahl.«

Weitere Maßnahmen gegen das Coronavirus

Die Vorsitzende der Länder-Gesundheitsminister, die Berliner Senatorin Dilek Kalayci (SPD), begrüßte zudem die Entscheidung des Bundes, zentral Schutzausrüstung wie Masken für medizinisches Personal zu beschaffen. Spahn betonte, dass dies ergänzend vorgesehen sei – alle Beteiligten wie Praxen und Krankenhäuser sollten weiterhin auch selbst Material kaufen. Für den Bund sollen sich Mitarbeiter des Gesundheits- und des Verteidigungsministeriums um die Beschaffung kümmern.

Thema des Bund-Länder-Treffens waren laut Spahn auch Möglichkeiten, zentrale Anlaufstellen für Tests einzurichten, damit nicht alle Patienten in Praxen gehen müssten. Gesprochen worden sei auch über Initiativen, bei denen sich Ärzte im Ruhestand oder Medizinstudenten freiwillig an Maßnahmen beteiligten. Das Robert-Koch-Institut (RKI) habe nunmehr den vorhandenen Pandemieplan an die aktuelle Coronavirus-Lage angepasst. RKI-Präsident Lothar Wieler machte deutlich, dass darin nun eine vergleichsweise lange Eindämmungsphase vorgesehen sei.

Diese Strategie, die Ausbreitung zu verlangsamen, solle fortgesetzt werden, sagte Senatorin Kalayci. Zugleich werde bereits eine zweite Stufe in den Blick genommen, anfällige Menschen wie Ältere besonders zu schützen. Spahn bekräftigte, dass es Behörden vor Ort am besten einschätzen könnten, ob etwa Großveranstaltungen abgesagt oder Schulen zeitweise geschlossen werden sollten. Dies solle nicht der Bund entscheiden. Pauschale Schul- oder Universitätsschließungen wie in Italien erwogen, hielte er hierzulande für nicht angemessen.

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