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Arbeit in Impfzentren freiwillig, aber nicht unentgeltlich

Grundsätzlich ist es aus Sicht von Adexa begrüßenswert, wenn PTA und Apotheker in Impfzentren bei der Aufbereitung des Impfstoffes mitarbeiten. Allerdings ist dabei auf eine angemessene Vergütung zu achten, die diesem besonderen und anspruchsvollen Einsatz von PTA gerecht wird.
Adexa/Sigrid Joachimsthaler
08.12.2020  15:15 Uhr

Die Impfung gegen SARS-CoV-2 rückt näher, voraussichtlich werden spätestens im Januar bundesweit Impfzentren ihre Arbeit aufnehmen. Für Adexa ist es begrüßenswert, wenn PTA und Apotheker in den Impfzentren bei der Rekonstitution des Impfstoffes mitarbeiten können. Für die Bekanntheit und Wertschätzung der Apothekenberufe – und hier besonders die Berufsgruppe der PTA – in der Öffentlichkeit, den Medien und der Politik kann dies einen positiven Effekt haben!

Dabei ist in jedem Fall auf eine angemessene Bezahlung zu achten, die diesem besonderen und anspruchsvollen Einsatz von PTA gerecht wird. Als unentgeltliche ehrenamtliche Tätigkeit sollte dies keinesfalls betrachtet werden.

Ein Beispiel: In Baden-Württemberg sollen PTA einem Medienbericht zufolge für die Aufbereitung des Impfstoffes voraussichtlich einen Tagessatz von 220,80 Euro erhalten; das entspräche einem Stundenlohn von 27,60 Euro. Ein anderes Beispiel: Für Nordrhein-Westfalen hat der dortige Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann eine Vergütung mindestens nach branchenüblichem Tarif in Aussicht gestellt. Etwa in Nordrhein-Westfalen können sich ausgebildete Fachkräfte aus Gesundheitsberufen in einem Freiwilligenregister registrieren.

Außerdem ist es wichtig, dabei die Arbeitszeit im Auge zu behalten: So darf die wöchentliche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden (acht Stunden pro Werktag) auch bei mehreren Tätigkeiten insgesamt nicht überschritten werden. Ausnahmsweise darf sie auf bis zu zehn Stunden pro Werktag (60 Stunden in der Woche) verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder 24 Wochen im Durchschnitt dann 48 Stunden nicht überschritten werden.

Auch hier mag Baden-Württemberg als Beispiel dienen: Hier sind je Impfzentrum vier Personen pro Tag zur Rekonstitution des Impfstoffes vorgesehen, das heißt, je zwei PTA in zwei Schichten. Geimpft werden soll an sieben Tagen pro Woche.

Bei arbeitsrechtlichen Fragen zu einer Arbeit im Impfzentrum – auch zum Thema Bezahlung – können sich Adexa-Mitglieder an deren Rechtsabteilung unter info(at)adexa-online.de wenden. Das gilt auch für die Prüfung von Arbeitsverträgen. Für allgemeinere Fragen, beispielsweise zu Standorten von Impfzentren oder Kontakten zu den verantwortlichen Behörden, ist das jeweilig zuständige Gesundheitsamt Ansprechpartner.

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