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Arbeiten unter Aufsicht

Das erste Live-Seminar für PTA der Adexa Rechtsanwältin Minou Hansen widmete sich dem Thema Arbeiten unter Aufsicht – was dürfen PTA und was müssen sie beachten?
AutorKontaktCaroline Wendt
Datum 12.03.2026  16:00 Uhr

Was ist die Rechtsfolge?

Bleibt eine Apotheke unzulässig geöffnet, begehen Apotheken oder Filialleitung eine Ordnungswidrigkeit, die mit bis zu 5000 Euro geahndet werden kann; zudem liegt ein Verstoß gegen das Berufsrecht vor. Für PTA ist es zwar keine Ordnungswidrigkeit, aber ebenfalls ein berufsrechtlicher Verstoß, wie ausdrücklich im PTA-Reformgesetz festgehalten. Wiederholte Verstöße können auch für PTA ernsthafte Folgen haben und sogar zum Widerruf der Erlaubnis zur Berufsausübung führen.

Die politische Idee, dass PTA bis zu 20 Tage im Jahr die Apothekenleitung vertreten sollen, sieht die Rechtsexpertin kritisch. »Unsere Meinung als Adexa ist, dass die Risiken ausgeblendet werden«, gab Hansen zu bedenken. Sinnvoll sei es hingegen, wenn PTA die Möglichkeit erhalten, sich weiterzuentwickeln und weitere Qualifikationen zu erwerben, beispielsweise mit einem Aufbaustudium. »Wir wollen nicht, dass Sie zugunsten der Apotheke verschlissen werden«, so die Adexa Vertreterin.

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