Arbeitsrecht im Sommer |
Doch nicht nur im Urlaub gilt es, Herausforderungen zu bewältigen. Wer zu Hause bleibt und arbeiten muss, leidet womöglich unter hohen Temperaturen. Viele, aber keineswegs alle Apotheken arbeiten mit Klimaanlagen.
Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) fordert von Arbeitgebern, Arbeitsplätze so zu gestalten, dass von der Tätigkeit keine gesundheitlichen Gefahren ausgehen. Details nennt die technische Regel für Arbeitsstätten ASR A3.5: Ab 26 °C Raumtemperatur sollten Vorgesetzte Maßnahmen treffen, um die Temperatur abzusenken, und ab 30 °C sind sie dazu verpflichtet. Erst ab 35 °C gilt ein Raum als ungeeignet für dauerhafte Tätigkeiten. Höchsttemperaturen zur Lagerung von Arzneimitteln von weniger als 25 °C finden sich wiederum in der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO). Das bedeutet: Vorgaben zum Schutz vor Hitze lassen sich im Zweifelsfall eher via Pharmazierat oder Amtsapothekerin durchsetzen als über die Arbeitsstättenregel.
Wie leger der Dresscode bei Apotheken ohne einheitliche Kleidung ausfallen kann, ist ebenfalls eine häufige Streitfrage. Gut zu wissen: Sommerliche Kleidung allein rechtfertigt noch keine Kündigung, so das Arbeitsgericht Frankfurt am Main.