Arztbesuche während der Arbeitszeit |
Fallbeispiel 2: »Meine Zahnärztin hat so ungünstige Sprechzeiten, die mit meinen Arbeitszeiten kollidieren. Kann meine Chefin verlangen, dass ich in eine andere Praxis gehe, damit ich nicht in der Apotheke fehle?«
Ihr Recht auf freie Arztwahl darf nicht beeinträchtigt werden. Sie können deshalb weiterhin zu Ihrer Zahnärztin gehen und müssen jeweils nachweisen, dass der Besuch notwendig ist und Sie erfolglos versucht haben, den Termin auf eine Zeit außerhalb Ihrer eigenen Arbeitszeit zu legen. Es reicht also nicht aus, dass Sie eine Terminierung während Ihrer Arbeitszeit kommentarlos hinnehmen. Wenn aber ein Termin nicht anders möglich ist, dürfen Sie diesen auch bei der Ärztin oder dem Arzt Ihrer Wahl wahrnehmen. /
Vom 14. bis 17. September bietet die Expopharm die beste Gelegenheit, um sich über neue Trends für die Apotheken zu informieren. Auf Ihrem Rundgang erwartet Sie das Adexa-Messeteam in Halle C1 an Stand A16 und beantwortet gern Ihre Fragen! Neben den Ständen der Aussteller gibt es auch ein vielfältiges Angebot an Vorträgen und Veranstaltungen für alle Berufsgruppen.
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