Aspartam und das Krebsrisiko |
Die WHO rät, sowohl Zucker als auch Süßstoffe zu reduzieren. / Foto: Getty Images/Larry Washburn
Ist der Süßstoff Aspartam in Diät-Cola oder Kaugummi möglicherweise krebserregend? Die Internationale Agentur für Krebsforschung (IARC) sagt: ja. Gleichzeitig gibt die Weltgesundheitsorganisation (WHO) aber Entwarnung: Wer die geltenden Empfehlungen für Höchstmengen am Tag nicht überschreite, setze sich keiner höheren Krebsgefahr aus, teilt sie mit. Was über den Süßstoff bekannt ist:
Aspartam ist ein synthetisch hergestellter kalorienarmer Süßstoff. Er ist laut der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) etwa 200 Mal süßer als Zucker. Aspartam ist seit vielen Jahren für den menschlichen Verzehr zugelassen, etwa als Tafelsüßstoff oder in Lebensmitteln wie Erfrischungsgetränken, Kaugummi, Joghurt, Eis, Senf, Soßen, sowie in Zahnpasta, Hustensaft und manchen Vitamintabletten. Der Süßstoff muss auf dem Etikett angegeben sein, entweder mit Namen oder seiner E-Nummer (E951). Aber wie viel davon im Produkt ist, erfahren Konsumenten in der Regel nicht.
Die IARC beurteilt, ob eine Substanz generell bei Menschen Krebs verursachen könnte. Sie unterteilt untersuchte Stoffe in drei Kategorien: »möglicherweise krebserregend«, »wahrscheinlich krebserregend« und »krebserregend«. Aspartam wurde erstmals untersucht und landete in der Kategorie »möglicherweise krebserregend«, unter die auch 320 anderen Substanzen fallen.
Die IARC berücksichtigt aber nicht, wie viel ein Mensch zu sich nehmen müsste, um ein Krankheitsrisiko zu haben. Deshalb ist es möglich, dass ein Stoff zwar als möglicherweise krebserzeugend eingestuft ist, die Menge, die ein Mensch üblicherweise etwa über Lebensmittel aufnimmt, aber so gering ist, dass das Risiko als vernachlässigbar gilt. Genau dies ist bei Aspartam der Fall.
Sie macht anders als die IARC eine Risikoanalyse und berücksichtigt die konsumierte Menge. Sie hält die Studien, die die IARC heranzog, für nicht eindeutig genug. Deshalb hält sie den Verzehr im Rahmen ihrer bislang geltenden Tageshöchstempfehlungen für unbedenklich.