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Bei Verdacht melden
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Auch Qualitätsmängel können zu Nebenwirkungen führen

Treten Nebenwirkungen auf, liegt es nicht immer nur am Wirkstoff. Auch ein Qualitätsmangel des Medikaments kann für das Auftreten von unerwünschten Arzneimittelwirkungen (UAW) verantwortlich sein. Darauf weisen ABDA und AMK in einer aktuellen Pressemitteilung hin und nennen drei konkrete Beispiele.
AutorKontaktABDA
AutorKontaktPTA-Forum
Datum 12.09.2023  16:00 Uhr

Apothekerinnen und Apotheker sollten auch mögliche Qualitätsmängel als Ursachen für unerwünschte Arzneimittelwirkungen im Hinterkopf haben, wenn Patienten Beschwerden vortragen. »Wir möchten alle Patienten dazu motivieren, sich bei Unsicherheit zu ihren Arzneimitteln stets an ihre Apotheke vor Ort zu wenden, insbesondere bei Fragen zu flüssigen Darreichungsformen, Asthmasprays, Pens/Spritzen und Wirkstoffpflastern«, sagt der AMK-Vorsitzende Professor Dr. Martin Schulz. »Die Apothekenteams prüfen dann, ob möglicherweise ein Qualitätsmangel vorliegt, und können aufgetretene Nebenwirkungen gleich miterfassen.«

Sie sollen den Verdacht dann auch an die Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK) melden und den festgestellten Mangel sowie die gesundheitlichen Folgen dokumentieren. »Die Apotheken und damit die AMK sind die einzige Stelle im Gesundheitswesen, die Qualitätsmängel und Nebenwirkungen von Medikamenten gesamtheitlich erfasst«, betont Schulz. Die AMK informiert gegebenenfalls den Hersteller.

Drei Beispiele, die Patientinnen und Patienten in ihrer Apotheke berichteten:

  • Verhütungsringe brachen leichter als vorgesehen. Das war ein Qualitätsmangel. Die gesundheitlichen Folgen für die Anwenderinnen umfassten Drücken bis hin zu starken Schmerzen im Unterleib. Teilweise traten begleitend Blutungen auf oder es wurden Notfallverhütungsmittel angewendet.
  • Bei der Herstellung von Atropin-haltigen Homöopathika wurden Ausgangsstoffe verwendet, die vom Hersteller falsch deklariert und somit in zu hoher Konzentration eingesetzt wurden. Das war ein Qualitätsmangel. Betroffene erlitten Vergiftungssymptome wie Unwohlsein, Sehstörungen und Verwirrtheit.
  • Ein weiterer Qualitätsmangel betraf Wirkstoffpflaster, die nicht ausreichend auf der Haut kleben, obwohl die Anwendungshinweise korrekt befolgt wurden. Betroffene klagten dann über das Auftreten von Symptomen, die auf eine ausbleibende oder nicht ausreichende Wirkung schließen lassen. 

»Die korrekte Meldung solcher Sachverhalte ist anspruchsvoll und erfordert das gesamte pharmazeutische Fachwissen hinsichtlich Wirksamkeit, Sicherheit und Qualität von Arzneimitteln«, betont die AMK. Schulz dankt allen Apothekenteams dafür. 

Verdachtsfälle von Qualitätsmängel und unerwünschten Wirkungen sowie Medikationsfehler können Apothekenteams bevorzugt online melden unter www.arzneimittelkommission.de.

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