Auch Qualitätsmängel können zu Nebenwirkungen führen |
Ein gemeldeter Qualitätsmangel, der zu einer unerwünschten Nebenwirkung führte, galt Wirkstoffpflastern, die nicht ausreichend auf der Haut klebten. / Foto: ABDA
Apothekerinnen und Apotheker sollten auch mögliche Qualitätsmängel als Ursachen für unerwünschte Arzneimittelwirkungen im Hinterkopf haben, wenn Patienten Beschwerden vortragen. »Wir möchten alle Patienten dazu motivieren, sich bei Unsicherheit zu ihren Arzneimitteln stets an ihre Apotheke vor Ort zu wenden, insbesondere bei Fragen zu flüssigen Darreichungsformen, Asthmasprays, Pens/Spritzen und Wirkstoffpflastern«, sagt der AMK-Vorsitzende Professor Dr. Martin Schulz. »Die Apothekenteams prüfen dann, ob möglicherweise ein Qualitätsmangel vorliegt, und können aufgetretene Nebenwirkungen gleich miterfassen.«
Sie sollen den Verdacht dann auch an die Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK) melden und den festgestellten Mangel sowie die gesundheitlichen Folgen dokumentieren. »Die Apotheken und damit die AMK sind die einzige Stelle im Gesundheitswesen, die Qualitätsmängel und Nebenwirkungen von Medikamenten gesamtheitlich erfasst«, betont Schulz. Die AMK informiert gegebenenfalls den Hersteller.
Drei Beispiele, die Patientinnen und Patienten in ihrer Apotheke berichteten:
»Die korrekte Meldung solcher Sachverhalte ist anspruchsvoll und erfordert das gesamte pharmazeutische Fachwissen hinsichtlich Wirksamkeit, Sicherheit und Qualität von Arzneimitteln«, betont die AMK. Schulz dankt allen Apothekenteams dafür.
Verdachtsfälle von Qualitätsmängel und unerwünschten Wirkungen sowie Medikationsfehler können Apothekenteams bevorzugt online melden unter www.arzneimittelkommission.de.