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Medikation bei Frauen

Aufklärung bei jeder Abgabe teratogener Arzneimittel

Bestimmte Arzneistoffe sind während der Schwangerschaft, insbesondere in der frühen Phase, strikt zu vermeiden, da sie zu Fehlbildungen führen können. Hier bedürfe es einer breiteren Aufklärung und größeren Anstrengungen zur Prävention, teilten die ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände und das Aktionsbündnis Patientensicherheit (APS) mit.
Juliane Brüggen
11.10.2021  14:00 Uhr

Bekanntester Vertreter der teratogenen Wirkstoffe ist wohl Thalidomid, das früher unter dem Namen Contergan vertrieben wurde. Dies sei jedoch nicht der einzige Wirkstoff, der während der Schwangerschaft risikobehaftet ist, betonen ABDA und APS. Es existierten eine ganze Reihe weiterer, weniger bekannter Substanzen, die unterschiedlich stark teratogen wirken. Ein Problem sei, dass es schon zu spät sein könne, wenn eine Frau, die einen potenziell teratogenen Wirkstoff einnimmt, die Medikation erst nach Feststellen der Schwangerschaft mit ihrem Arzt  bespricht.

»In Deutschland sind zahlreiche Frauen im Alter zwischen 13 und 49 Jahren von der Verordnung teratogener Wirkstoffe betroffen. Besonders bei ungeplanten Schwangerschaften besteht dann das Risiko, dass eine Anpassung der Medikation zu spät erfolgt«, bekräftigt Gabriele Regina Overwiening, Präsidentin der ABDA. »Wir fordern deshalb, dass Präventionsmaßnahmen wie zum Beispiel eine regelmäßige Medikationsanalyse unabhängig von einer Schwangerschaft Teil des Leistungsangebots sein müssen.«

Folgende Präventionsmaßnahmen sind laut ABDA und APS sinnvoll:

  • Verpflichtende Aufklärung von Frauen bei der Verordnung potenziell teratogener Wirkstoffe in der Arztpraxis und bei der Abgabe der Medikamente in der Apotheke
  • Anspruch auf einen Medikationsplan, sobald ein potenziell teratogener Wirkstoff verordnet wird – unabhängig von der Zahl der insgesamt verordneten Medikamente
  • Regelmäßige Medikationsanalysen für alle Frauen im gebärfähigen Alter, die eine Dauermedikation erhalten

»Ziel des APS ist, die Fähigkeiten der Menschen zu stärken, zu ihrer eigenen Sicherheit während der Gesundheitsversorgung beizutragen. Dazu gehört im Falle der teratogenen Wirkstoffe vor allem die Aufklärung rund um jede Verordnung und ein entsprechend gestalteter Medikationsplan. Auch die elektronische Patientenakte muss entsprechende Hinweise enthalten,« sagt Dr. Ruth Hecker, Vorsitzende des Aktionsbündnis Patientensicherheit. »Wir appellieren an alle Beschäftigten im Gesundheitswesen, sich hier zum Schutz des ungeborenen Lebens besonders zu engagieren.«

»Wir appellieren an alle Beschäftigten im Gesundheitswesen, sich hier zum Schutz des ungeborenen Lebens besonders zu engagieren.«
Dr. Ruth Hecker, Vorsitzende des Aktionsbündnis Patientensicherheit
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