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Gesundheits-Apps

Augen auf beim Datenschutz

Gesundheits-Apps werden in Deutschland immer häufiger genutzt. Verbraucher sollten beachten: Die Anbieter gehen mit dem Schutz und der Sicherheit von Nutzerdaten unterschiedlich um.
Judith Schmitz
29.03.2022  09:00 Uhr

Begehrte Daten

»Damit verdienen Firmen Geld«, so Richter. Personalisierte Werbung für ein bestimmtes Produkt etwa werde auf einer Internetseite platziert, die der Nutzer häufig besucht, und zwar genau zu dem Zeitpunkt, zu dem der Nutzer die Internetseite häufig aufruft. Wann das ist, erfahren die Firmen aus dem getrackten Nutzerprofil etwa von Gesundheits-Apps.

Speziell Gesundheitsdaten hätten einen großen kommerziellen Wert, darüber müsse sich jeder im Klaren sein, so Richter. Die Gesundheitsausgaben belaufen sich in Deutschland auf jährlich fast 5000 Euro je Einwohner. Daher sind Daten begehrt, mit deren Hilfe ein Anbieter Teile dieser Ausgaben auf seine Angebote lenken kann. Wer Daten zu vorliegenden Krankheiten und individuellem Heilmittelbedarf hat, kann damit viel Geld verdienen.

Entsprechend begehrt sind also Möglichkeiten, Gesundheitsdaten anzuhäufen. So hat Google 2019 einen Anbieter von Fitnessarmbändern laut Richter mutmaßlich auch deshalb für mehr als zwei Milliarden Dollar gekauft, um sich damit eine immense Menge Gesundheitsdaten zu sichern.

Nach Auskunft von Miriam Ruhenstroth von Mobilsicher, einem vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz geförderten Infoportal für sichere Handynutzung, ist in vielen Apps für Android und iOS ein Software-Baustein von Facebook integriert. Dieser baut bei jedem Start der App eine Verbindung zu Facebook auf und überträgt Daten dorthin.

Facebook bietet den Analyse-Dienst Facebook Analytics gratis an. Die App-Entwickler bauen ihn freiwillig ein, den so erhalten sie Informationen, was Nutzer in der App tun: an welcher Stelle im Menü sie womöglich abbrechen, welche Funktionen sie mögen. Im Gegenzug – und das ist wohl nicht allen Betreibern bekannt –, kann Facebook erkennen, wer wann welche Apps nutzt.

Wie das BfArM auf Anfrage mitteilt, müssen »digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) schon vor dem Antrag auf Aufnahme in das DiGA-Verzeichnis beim BfArM als Medizinprodukt mit einer CE-Kennzeichnung versehen worden sein. Eine eigene technische Überprüfung der Umsetzung der Angaben durch das BfArM ist in der DiGAV grundsätzlich derzeit nicht vorgesehen. Das BfArM prüft aber stichprobenartig die Angaben der Hersteller in den Anwendungen.«

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