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ABDA-Datenbank

Interaktionen neu klassifiziert

Datum 30.01.2009  21:15 Uhr

ABDA-Datenbank

Interaktionen neu klassifiziert

von Andrea Gerdemann und Nina Griese

Der ABDATA Pharma-Daten-Service hat für das Interaktionsmodul der ABDA-Datenbank ein neues Klassifikationssystem erarbeitet. Das neue Modul soll es PTA und Apotheker ermöglichen, sofort zu erkennen, wie Patient oder Arzt in der jeweiligenSituation zu beraten sind. 

Das überarbeitete Klassifikationssystem der ABDA-Datenbank erleichtert den Umgang mit Interaktionsmeldungen in der Praxis, da sich das System jetzt an den jeweils erforderlichen Maßnahmen orientiert. Es ist unterteilt in sechs verschiedene Stufen (siehe Tabelle).

Neue Interaktionsklassifikation der ABDA-Datenbank

Klassifikation Häufigkeit (in Prozent)
Schwerwiegende Folgen wahrscheinlich, kontraindiziert circa 6
Vorsichtshalber kontraindiziert circa 11
Überwachung beziehungsweise Anpassung nötig circa 4
In bestimmten Fällen Überwachung beziehungsweise Anpassung nötig circa 4
Vorsichtshalber überwachen circa 31
In der Regel keine Maßnahmen erforderlich circa 2

Die Meldung »Schwerwiegende Folgen wahrscheinlich, kontraindiziert« erscheint, wenn beide Arzneimittel nicht gleichzeitig gegeben werden dürfen, weil beispielsweise bleibende Gesundheitsschäden oder lebensbedrohliche Effekte dokumentiert sind. In der Selbstmedikation müssen PTA oder Apotheker dem Patienten von der Kombination der Arzneimittel abraten und eine Alternative empfehlen, beziehungsweise sie aufgrund der Schwere der zu erwartenden Wechselwirkungen dringend warnen. Bei verordneten Arzneimitteln sollten sie insbesondere bei einer Erstverordnung den verordnenden Arzt bei Unklarheiten ansprechen und den Grund der gemeinsamen Verschreibung erfragen. In vielen Fällen ist es ratsam, eine andere Kombination zu wählen. Dennoch kann es Ausnahmen geben: Dann ist der Nutzen beider Arzneistoffe für den Patienten bei sorgfältiger Überwachung höher als das Risiko. 

Auch bei der Klassifikation »Vorsichtshalber kontraindiziert« sollte der Patient beide Arzneimittel im Normalfall nicht gleichzeitig einnehmen, da aufgrund theoretischer Überlegungen schwerwiegende Folgen möglich sind. Diese Klassifikation wurde aufgenommen, weil immer mehr Fachinformationen bestimmte Kombinationen als Kontraindikation anführen, wenn aufgrund pharmakokinetischer Eigenschaften des jeweiligen Arzneistoffs Wechselwirkungen denkbar sind. Hier sollten PTA oder Apotheker wie bei der ersten Klassifikation verfahren und in Rücksprache mit dem Arzt nach einer Alternative suchen.

Überwachung oder Anpassung 

Bei bestimmten Kombinationen zeigt die ABDA-Datenbank folgenden Warnhinweis an: »Überwachung beziehungsweise Anpassung nötig«. Bei der Mehrzahl dieser Interaktionen kann ein Patient zwar gleichzeitig beide Arzneistoffe einnehmen, er sollte allerdings sorgfältig überwacht werden. Bei einer Wechselwirkung, die den Blutdruck betrifft, muss zum Beispiel eine regelmäßige Blutdruckmessung erfolgen. Falls erforderlich, ändert der Arzt die Dosierung der Arzneistoffe. Eine weitere Maßnahme kann die zeitliche Trennung der Einnahme oder ein Alternativarzneimittel sein. Erhält der Patient einen der beiden betroffenen Arzneistoffe zum ersten Mal, sollten PTA oder Apotheker hinterfragen, ob der Arzt ihn über ein Monitoring oder eine zeitliche Trennung der Einnahme informiert hat oder ob andere Therapien möglich sind, bei der die Arzneistoffe nicht interagieren.

Die Meldung »In bestimmten Fällen Überwachung beziehungsweise Anpassung nötig« betrifft nur Patienten mit bestimmten Risikofaktoren, zum Beispiel einer Nierenfunktionsstörung. In manchen Fällen ist die Wechselwirkung erst nach einer längeren gemeinsamen Gabe der Substanzen relevant. Nur wenn diese Bedingungen erfüllt sind, muss der Patient überwacht oder die Kombination vermieden werden. 

Fällt die Interaktion in die Kategorie »Vorsichtshalber überwachen«, ist theoretisch eine Wechselwirkung möglich, aber bislang nicht dokumentiert, nur in Einzelfällen aufgetreten oder die Kombination führt nur zu leicht verstärkten Nebenwirkungen.

Keine Maßnahmen erforderlich 

Erscheint die Notiz »In der Regel keine Maßnahme erforderlich« gehört die Wechselwirkung zur schwächsten Stufe. Diese Interaktionen sind zwar dokumentiert, sie haben aber nur geringfügige Auswirkungen, wenn überhaupt. Daher sind keine besonderen Maßnahmen erforderlich. Weil aber zum Beispiel Lehrbücher diese Wechselwirkungen erwähnen, werden sie in die Datenbank aufgenommen. So sind PTA oder Apotheker darüber informiert und können diese Interaktionen besser einordnen. 

E-Mail-Adresse der Verfasserinnen:
N.Griese(at)abda.aponet.de

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