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Analgetika

Rezeptpflicht für Großpackungen?

25.01.2010  21:46 Uhr

Analgetika

Rezeptpflicht für Großpackungen?

von Kerstin A. Gräfe

Großpackungen mit Acetylsalicylsäure könnten demnächst aus der Sichtwahl verschwinden. Im Januar hat sich der Sachverständigenausschuss für Verschreibungspflicht dafür ausgesprochen, die Packungsgrößen gängiger apothekenpflichtiger Schmerzmittel zu begrenzen. Die endgültige Entscheidung trifft der Bundesrat voraussichtlich im Juni.

Hintergrund der Empfehlungen des Sachverständigenausschusses für Verschreibungspflicht ist die Beschränkung der Packungsgröße von Paracetamol-Präparaten im vergangenen Jahr. Im Sinne einer Vereinheitlichung wurde die Forderung laut, auch die rezeptfrei erhältlichen Packungsgrößen anderer Analgetika zu begrenzen. In seiner Sitzung vom 12. Januar folgte der Ausschuss nun diesem Anliegen. Er beschloss, dem Gesetzgeber eine Packungsgrößenbegrenzung der folgenden rezeptfrei erhältlichen Schmerzmittel vorzuschlagen:

Acetylsalicylsäure (ASS) soll ohne Rezept nur in einer Packungsgröße bis zu maximal 10 g Wirkstoff erhältlich sein. Für die Abgabe der 50er- und 100er-Packung müsste dementsprechend eine ärztliche Verordnung vorliegen. Bei Ibuprofen soll die Packungsgröße auf 8 g Arzneistoff beschränkt werden. Insofern wären die 50er-Packungen der 200-mg- und 400-mg-Dosierungen in Zukunft rezeptpflichtig. 

Schmerzmittel mit Diclofenac dürfen laut Empfehlung maximal 500 mg Wirkstoff enthalten. Apothekenpflichtige Phenazon- und Propyphenazon-haltige Packungen sollen wie ASS-Präparate auf 10 g Wirkstoff begrenzt werden.

Das Bundesministerium für Gesundheit muss die Empfehlungen des Sachverständigenausschusses für Verschreibungspflicht nun prüfen. Bei einem positiven Votum ist die Zustimmung des Bundesrates erforderlich. Dann könnte die Neuregelung zum 1. Juli in Kraft treten, gegebenenfalls mit Übergangsbestimmungen.

Bei der Unterstellung der Paracetamol-Großpackungen unter die Verschreibungspflicht die mögliche Verwendung der Substanz ging es um die Festlegung therapiegerechter Packungsgrößen. Die Begrenzung auf kleine Packungseinheiten solle das Risikobewusstsein der Patienten schärfen, hieß es zur Begründung. Eine neue Risikobewertung der Schmerzmittel gebe es jedoch nicht.

E-Mail-Adresse der Verfasserin:
graefe(at)govi.de

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