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Zur Rose steht vor dem Aus

17.12.2010  15:13 Uhr

Von Daniel Rücker / Die Versandapotheke »Zur Rose« in Halle ist den Apothekern seit Jahren ein Dorn im Auge. Sie ist die deutsche Tochter der Zur Rose AG, die von schweizerischen Ärzten gegründet wurde, und versendet über eine Filialapotheke des Apothekers Ulrich Nachtsheim Arzneimittel an Kunden.

Diese Konstruktion wurde nötig, weil in Deutschland nur Apotheker mit Versanderlaubnis Arzneimittel versenden dürfen. Eine Aktiengesellschaft darf wegen des Fremdbesitzverbotes keine Versandapotheke betreiben. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Sachsen-Anhalt hatte dennoch etwas gegen dieses Konstrukt. Nach Auffassung der Richter mischt sich Zur Rose zu stark in die Arbeit des Apothekers ein. Dieser sei nicht viel mehr als ein Strohmann. Die meisten Tätigkeiten bei Auftragsannahme, -abwicklung und Versand übernehmen nicht die Mitarbeiter der Apotheke, sondern Angestellte der Zur Rose AG. Dies sei mit dem Apothekengesetz nicht vereinbar, schreiben die Richter. Der Apotheker dürfe zentrale Aufgaben seiner Berufsausübung nicht delegieren und auslagern. Das gesamte Apothekenpersonal müsse unter seiner Aufsicht arbeiten und nicht, wie im vorliegenden Fall, in einem Callcenter oder anderen von der Apotheke entfernten Räumen.

Mit der Entscheidung muss die deutsche Versandapotheke Zur Rose aber noch nicht die Tore schließen. In einer Stellungnahme kündigt Nachtsheim an, er werde Revision beim Bundesverwaltungsgericht (BVG) einlegen. Das OVG habe dies ausdrücklich zugelassen, weil bislang nicht abschließend geklärt ist, in welchem Umfang Apotheken Dienstleistungen outsourcen dürfen. Bis zu der endgültigen BVG-Entscheidung dürfte damit ein weiteres Jahr vergehen. /

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