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Substitution

Liste schränkt Austausch ein

09.01.2015  14:21 Uhr

Von Daniel Rücker / Erst hat es sich lange hingezogen, zum Schluss ging es dann ganz schnell. Unmittelbar nach ihrer Veröffentlichung am 10. Dezember des vergangenen Jahres ist der erste Teil der Austausch-Verbotsliste in Kraft getreten. Eine Übergangsfrist gab es nicht.

PTA und Apotheker dürfen nun die auf der Liste aufgeführten Medikamente nicht mehr gegen ein anderes Präparat austauschen. Was der Arzt aufschreibt, muss auch abgegeben werden. Das sind die Arzneistoffe Betaacetyldigoxin, Digitoxin und Digoxin als Tabletten, Phenytoin als Tabletten, Tacrolimus als Hartkapseln, Ciclosporin als Weichkapseln und als Lösung sowie Levothyroxin-Natrium und Levothyroxin-Natrium plus Kaliumiodid in fixer Kombination als Tabletten.

Die Austauschverbotsliste hat eine lange Entstehungsgeschichte. Schon bald nach der Einführung von Rabattverträgen diskutierten Apotheker darüber, welche Medikamente sich nicht für einen Austausch eignen. Bei den Kassen stießen sie damit lange Zeit auf Unverständnis. Erst als die Politik im Jahr 2013 ihren Unmut über die Blockade-Taktik der Kassen immer deutlicher machte, lenkten sie widerwillig ein. Vor einem Jahr einigten sich dann Kassen und Apotheker auf einen Kriterienkatalog. Nach einer Schlichtung kam es Ende 2014 immerhin zu einer ersten Einigung. /

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