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Arbeitsrecht

Unpünktlichkeit am Arbeitsplatz

16.01.2017  10:39 Uhr

Von Bettina Schwarz / Pünktlichkeit gilt gerade in Deutschland als eine wichtige Tugend. Kein Wunder also, dass Pünktlich- keit auch im Berufsleben großgeschrieben wird. Für Arbeitnehmer heißt dies in erster Linie, dass sie rechtzeitig am Arbeitsplatz erscheinen müssen.

Je weiter der tägliche Weg zur Arbeitsstelle ist, desto schwieriger wird dies aber manchmal: Verzögerungen durch schlechte Wetterbedingungen, ver­späteten öffentlichen Nahverkehr oder Autostau sind keine Seltenheit. Diese möglichen Hindernisse sollten durch einen rechtzeitigen Start einkalkuliert werden. Denn wer häufig zu spät am Arbeitsplatz erscheint, bekommt über kurz oder lang Stress mit dem Chef – und auch mit den Kollegen.

Aber was genau bedeutet eigentlich »zu spät« im Arbeitsleben? Was im ­Privaten vielleicht eine Sache der persönlichen Einschätzung ist, ist hier genau festgelegt: Ein Arbeitnehmer ist zu spät, wenn er zum vereinbarten Zeitpunkt nicht anwesend ist und mit ­seiner Arbeit beginnen kann. Damit beginnt zu spät ab der ersten Sekunde. Das heißt also: »Pünktlich« bedeutet in der Praxis meist »zu früh«. Denn wer beispielsweise Arbeitskleidung an­ziehen oder sonstige Vorbereitungen treffen muss, um mit der Arbeit loslegen zu können, muss letztlich immer bereits einige Minuten vor Arbeitsbeginn am Arbeitsplatz eintreffen.

»Ich kann doch nichts dafür« ist ­sicherlich eine der häufigsten Ausreden für ein Zuspätkommen. In vielen Fällen stimmt das sogar eigentlich – ein nicht gestellter Wecker natürlich außen vor gelassen. Denn für eine unpünktliche Bahn oder eine kaputte Ampel, die ­einen Stau verursacht, kann man schließlich nichts. Aber rechtlich gesehen trägt ein Arbeitnehmer das so­genannte Wegerisiko. Das bedeutet in der Praxis, dass man vorausschauend planen und häufige oder wahrschein­liche Verzögerungen einkalkulieren muss. Abhängig vom Wetterbericht, dem zu erwartenden Verkehrsauf­kommen oder den häufigen Zug­verspätungen auf der Strecke sollte man also zeitiger losfahren beziehungsweise eine frühere Bahn besteigen.

Alles lässt sich aber nicht vorher­sehen: Es gibt einige Ausnahmen, wie beispielsweise ein Verkehrsunfall, in den man verwickelt wird, oder eine akute Erkrankung, die einen kurzen Arztbesuch vor Arbeitsbeginn erfordert. Derartige Gründe für ein zu spätes Erscheinen am Arbeitsplatz gelten als zu entschuldigen, da in diesen ­Fällen keine vorausschauende Planung möglich ist.

Nicht immer vermeidbar

Trotz bester Planung lassen sich Verspätungen also nicht immer vermeiden. Bleibt zu betrachten, was arbeitsrechtliche Konsequenzen sein können und wie man sich am besten verhalten sollte, wenn man sich verspätet. Arbeitsrechtlich gilt in erster Linie: Erst mit dem Arbeitsbeginn ist der Arbeitgeber in der Pflicht zu entlohnen. Damit muss jede Minute, die ein Angestellter zu spät ist, zum Arbeitsende hin nachgearbeitet oder als Minus auf dem Arbeitszeitkonto vermerkt werden. Wer wiederholt oder insbesondere ­regelmäßig zu spät am Arbeitsplatz erscheint, riskiert letztlich auch eine Abmahnung oder Kündigung. Chronische Unpünktlichkeit ist ein Abmahnungsgrund und berechtigt den Arbeitgeber in einem weiteren Schritt zu einer verhaltensbedingten Kündigung.

Wer merkt, dass sich eine Ver­spätung abzeichnet, sollte sich immer möglichst umgehend bei seinem Chef oder den Kollegen melden. So sind diese informiert und können eventuell notwendige Vorkehrungen treffen. Bleibt die Verspätung ein Einzelfall, wird kaum ein Arbeitgeber an die ­Decke gehen, und auch das Team wird sich in der Regel nicht beschweren. Gerade nach einem unpünktlichen Tag sollte man folglich ganz besonders darauf achten, dass man an den nachfolgenden Arbeitstagen nicht erneut zu spät eintrifft. Ein paar wenige Minuten zu früh am Arbeitsplatz sind dann allemal besser als Differenzen mit dem Arbeitgeber zu riskieren oder die Stimmung unter den Kollegen zu trüben. /

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