PTA-Forum online
Honorargutachten

Autoren empfehlen andere Vergütung

22.01.2018  12:06 Uhr

Von Ev Tebroke / Kurz vor Weihnachten hatte das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) die offizielle Version des Gutachtens zur Apotheker-Vergütung veröffentlicht. Der Grundtenor: Das Apotheker-Honorar soll völlig umgekrempelt werden, das Prinzip der Mischkalkulation fallen, die Höhe des Fixums sinken. Gleichzeitig sehen die Autoren Tausende Apotheken wirtschaftlich in Gefahr.

Kernpunkt der im Gutachten nahegelegten Reform ist die Absenkung des Festbetrags für die Abgabe von rezeptpflichtigen Medikamenten von bislang 8,35 Euro auf 5,84 Euro. Die bisherige Quersubventionierung der OTC- und Freiwahl-Bereiche über den Fest­zuschlag soll wegfallen. Die bislang geltende Berechnung, dass durch das Fixum 75 Prozent aller Kosten in der Apotheke zu decken sind, sei nicht haltbar, heißt es.

Laut Gutachten machen Rx-Fertigarzneien nur 39,7 Prozent aller in den Apotheken abgegebenen und verkauften Packungen aus. Der absolute Festzuschlag müsse demnach 39,7 Prozent der nach Notdienst, BtM, Rezepturen und Warenwirtschaft verbleibenden Kosten zuzüglich des Kassenrabatts von 1,77 Euro decken. »Es ist gesetzlich nicht vertretbar, über die Finanzierung der rezeptpflichtigen Arzneimittel die von der Preisbindung enthobenen OTC- und Ergänzungssortimente über die Krankenversicherungsbeträge zu finan­zieren«, schreiben die Autoren. Die OTC-Abgabe werde vom Gesetz­geber durch das Apotheken-Monopol geschützt. Zudem sehen die Autoren keinen Unterschied bei der Beratungsleistung zwischen Rx-Medikamenten und OTC-Produkten.

Festzuschlag erhöhen

Die Studienautoren wollen auch den bisherigen Festzuschlag auf den Apothekeneinkaufspreis von 3 auf 5 Prozent erhöhen. Bereiche, die den Berechnungen zufolge bislang unterfinanziert sind, sollen besser ver­gütet werden. Der Notdienstzuschlag müsste laut Gutachten von 16 Cent auf 33 Cent steigen. Wesentlich mehr sollen­ die Apotheken auch für die Abgabe von Betäubungsmitteln erhalten: Statt der bisherigen 2,91 Euro sind hier 14 Euro vorgeschlagen. Für Standard­rezepturen haben die Autoren einen Rezepturzuschlag von mindestens 31 bis maximal 61 Euro vorgesehen. Gleichzeitig soll der Zuschlag für die Zubereitung von Stoffen von derzeit 90 auf 5 Prozent sinken.

Kürzungen bei Zytostatika

Radikal kürzen wollen die Gutachter auch die Zuschläge für die Zubereitung von Zytostatika. Die bisherige Re­gelung von mindestens 51 Euro soll auf eine Zuschlagshöhe von 22 bis 32 Euro re­du­ziert werden. Dies führt laut Berechnungen zu Einsparungen in Höhe von 250 Millionen Euro. Weitere Kürzungen empfehlen die Autoren auch beim Großhandelszuschlag auf Fertigarzneimittel.

Insgesamt gehen die Gutachter aufgrund ihrer Datenauswertung von einer­ Kostenreduktion für Gesetzliche und Private Krankenversicherung sowie­ Beihilfe und Selbstzahler bei Rx-Arzneimitteln in Höhe von 1,24 Milliarden Euro aus. So ergeben sich neben den Einsparungen bei den Zytostatika herstellenden Apotheken 780 Millionen durch Vergütungsreduktion in den übrigen Apotheken.

Das im Auftrag des BMWi von der Agentur 2HM erstellte Gutachten hatte­ bereits vor seiner Veröffentlichung für viel Ärger in der Apothekerschaft gesorgt­, da Teile der Studie vorab an Medien durchsteckt worden waren, ohne dass die kommunizierten Zahlen offiziell bestätigt waren. Dadurch war eine Debatte um zu hohe Apothekenhonorare entbrannt.

Unter Druck

Die Studie bestätigt auch, dass viele Apotheken unter wirtschaftlichem Druck stehen. Demnach ist bereits mit Stand 2015 die wirtschaftliche Lage für 47 Prozent der Vor-Ort-Apotheken als schlecht anzusehen. Mittelfristig seien knapp 7600 Offizinen von Schließung bedroht. Die meisten davon, knapp 5300, seien im städtischen Raum zu finden. In ländlichen Kreisen gibt es laut Untersuchung demnach mehr als 700 stark gefährdete und weitere knapp 1600 gefährdete Apotheken. Den Versandhandel machen die Autoren nicht für die Probleme verantwortlich, da es besagten Apotheken bereits vor dem EuGH-Urteil vom Herbst 2016 wirtschaftlich schlecht ging. /

Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
 
FAQ
SENDEN
Wie kann man die CAR-T-Zelltherapie einfach erklären?
Warum gibt es keinen Impfstoff gegen HIV?
Was hat der BGH im Fall von AvP entschieden?
GESAMTER ZEITRAUM
3 JAHRE
1 JAHR
SENDEN
IHRE FRAGE WIRD BEARBEITET ...
UNSERE ANTWORT
QUELLEN
22.01.2023 – Fehlende Evidenz?
LAV Niedersachsen sieht Verbesserungsbedarf
» ... Frag die KI ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln. ... «
Ihr Feedback
War diese Antwort für Sie hilfreich?
 
 
FEEDBACK SENDEN
FAQ
Was ist »Frag die KI«?
»Frag die KI« ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums versehen, in denen mehr Informationen zu finden sind. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung verfolgt in ihren Artikeln das Ziel, kompetent, seriös, umfassend und zeitnah über berufspolitische und gesundheitspolitische Entwicklungen, relevante Entwicklungen in der pharmazeutischen Forschung sowie den aktuellen Stand der pharmazeutischen Praxis zu informieren.
Was sollte ich bei den Fragen beachten?
Damit die KI die besten und hilfreichsten Antworten geben kann, sollten verschiedene Tipps beachtet werden. Die Frage sollte möglichst präzise gestellt werden. Denn je genauer die Frage formuliert ist, desto zielgerichteter kann die KI antworten. Vollständige Sätze erhöhen die Wahrscheinlichkeit einer guten Antwort.
Wie nutze ich den Zeitfilter?
Damit die KI sich bei ihrer Antwort auf aktuelle Beiträge beschränkt, kann die Suche zeitlich eingegrenzt werden. Artikel, die älter als sieben Jahre sind, werden derzeit nicht berücksichtigt.
Sind die Ergebnisse der KI-Fragen durchweg korrekt?
Die KI kann nicht auf jede Frage eine Antwort liefern. Wenn die Frage ein Thema betrifft, zu dem wir keine Artikel veröffentlicht haben, wird die KI dies in ihrer Antwort entsprechend mitteilen. Es besteht zudem eine Wahrscheinlichkeit, dass die Antwort unvollständig, veraltet oder falsch sein kann. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der KI-Antworten.
Werden meine Daten gespeichert oder verarbeitet?
Wir nutzen gestellte Fragen und Feedback ausschließlich zur Generierung einer Antwort innerhalb unserer Anwendung und zur Verbesserung der Qualität zukünftiger Ergebnisse. Dabei werden keine zusätzlichen personenbezogenen Daten erfasst oder gespeichert.