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Arzneimittelausgaben

AOK sucht neue Sparmodelle

29.03.2008  21:07 Uhr

Arzneimittelausgaben

AOK sucht neue Sparmodelle 

Daniel Rücker, Eschborn

Weil das Landessozialgericht die Rabattverträge der AOK gestoppt hat, sehen sich die Ortskrankenkassen nun nach Alternativen um. Dabei rücken auch die von den Apothekern entwickelten Zielpreise wieder in den Blickpunkt.

Für den 5. März hatten die Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK) eigentlich einen Befreiungsschlag geplant. An diesem Tag entschied das Landessozialgericht Baden-Württemberg über das Schicksal der 61 Rabattverträge, deren Ausschreibeverfahren Pharmaunternehmen juristisch angegriffen hatten. Die AOK zeigte sich im Vorfeld siegessicher. Bislang hatten ihr die Sozialgerichte in diesem Verfahren immer Recht gegeben. Doch es kam anders. Zur Überraschung der meisten Experten stoppte das Gericht in Stuttgart die Verträge endgültig. Die Ausschreibung benachteilige kleinere Pharmaunternehmen erheblich, lautete ein wesentlicher Punkt der Urteilsbegründung. 

Vertrag für 22 Wirkstoffe

Die Vorgeschichte: Im Herbst 2007 hatte die AOK die Versorgung ihrer Versicherten mit 83 Arzneistoffen ausgeschrieben. Die Pharmaunternehmen waren dazu aufgerufen, der AOK Angebote über Preisnachlässe zu machen. Die Kasse konnte jedoch nur für 22 Wirkstoffe tatsächlich einen Vertrag abschließen. Bei der Ausschreibung unterlegene Pharmaunternehmen stoppten juristisch Verträge für die übrigen 61 Wirkstoffe, zunächst vorläufig, seit drei Wochen nun zumindest für 2008 endgültig. 

Über die unerwartete und unerwünschte Entscheidung war der Ärger bei der AOK groß. Fast eine Milliarde Euro wollte die Kasse mit Rabattverträgen in diesem Jahr sparen. Davon fiel nun der Löwenanteil weg. Um wenigstens noch einen Teil der geplanten Einsparungen zu erreichen, suchen die Ortskrankenkassen nun nach Alternativen. »Wir sind in eine missliche Situation geraten und müssen nun reagieren«, sagte der AOK-Verhandlungsführer für die Rabattverträge, Dr. Christopher Hermann, dem PTA-Forum auf Nachfrage. 

Hermann denkt dabei auch an die von den Apothekern entwickelten Zielpreisvereinbarungen, die bislang bei den Krankenkassen auf wenig Gegenliebe stießen. Bei den Zielpreisvereinbarungen legen Krankenkassen und Apotheker für jeden Wirkstoff einen einheitlichen Preis fest, der unter dem entsprechenden Festbetrag liegt. Die Patienten erhalten in den Apotheken dann in der Regel ein Präparat, das den Zielpreis nicht überschreitet. PTA oder Apotheker können aber grundsätzlich auch ein teureres Präparat abgeben, wenn dies sinnvoll ist und der Patient das wünscht. Die Kasse bezahlt dann jedoch nur den Zielpreis. 

Aus Sicht der Apotheker ist dieses Konzept den Rabattverträgen deutlich überlegen, denn die Arzneimittel werden nun in der Apotheke ausgewählt. Damit ist gewährleistet, dass jeder Patient das ihm bekannte Medikament erhält. 

Nach dem Urteil des Landessozialgerichtes hatten es die Ortskrankenkassen eilig. Schon wenige Tage nach der Entscheidung trafen sich Kassenvertreter mit Repräsentanten des Deutschen Apothekerverbands (DAV) in Bonn, um über Zielpreisvereinbarungen zu sprechen. Eine Entscheidung, ob das Konzept umgesetzt wird, steht aber noch aus. Die AOK will noch prüfen, ob sich Zielpreise für die Kasse lohnen. 

Kritik an Zielpreisen

Teile der pharmazeutischen Industrie waren da mit ihrem Urteil schneller. So lehnt der Bundesverband der Arzneimittelhersteller (BAH) Zielpreisvereinbarungen ab. Im »Handelsblatt« vom 7. März behauptete Verbandschef Hans-Georg Hoffmann: »Die Apotheker verdienen sich mit den Zielpreisvereinbarungen eine goldene Nase.« Er kritisiert, dass Zielpreisvereinbarungen die Möglichkeit vorsehen, den dadurch entstehenden Mehraufwand zu vergüten. Allerdings gibt es dazu bislang keinerlei Vereinbarungen. Zudem fürchtet der BAH, dass durch dieses Vorgehen die Preise der betroffenen Arzneimittel weiter sinken. 

Entschieden ist bislang noch nichts. AOK und DAV wollen im Gespräch bleiben. Sicher ist allerdings, dass Zielpreise die Arbeit in der Apotheke deutlich vereinfachen würden. Außerdem müssten die Patienten nicht ständig auf ein neues Medikament umgestellt werden. Mit Blick auf die Complianceprobleme, die die Rabattverträge mit sich bringen, ein ganz wichtiges Argument. Doch im Gesundheitswesen geht es leider häufig nicht um die optimale Versorgung der Patienten, sondern nur um ökonomische Interessen.

 

E-Mail-Adresse des Verfassers:
ruecker(at)govi.de 

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