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Berufspolitik

PTA werden in die Pflicht genommen

20.02.2012  14:55 Uhr

Von Bettina Schwarz / Zum 1. Mai 2012 soll die neue Apotheken­betriebsordnung in Kraft treten. Die Zustimmung des Bundesrates gilt als wahrscheinlich. Die Novelle bringt auch für PTA viel Neues. Beispielsweise sind Änderungen bei Beratung und Information von Patienten und Kunden geplant.

Die neue Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) sieht vor, dass PTA oder Apotheker jedem Patienten oder Kunden aktiv eine Beratung anbieten müssen. Sie müssen Kunden oder Patienten in das Gespräch einbeziehen und entsprechend der jeweiligen individuellen Bedürfnisse informieren.

Weiter soll in der neuen ApBetrO festgelegt werden, dass der Apotheker diese Beratungspflicht mittels schriftlicher Festlegung an PTA delegieren kann. In der Praxis wird eine solche Übertragung der Beratungspflicht in Zukunft üblich sein, schließlich übernehmen PTA einen Großteil der Rezeptbelieferung und des Verkaufs in der Selbstmedikation.

Bereits jetzt wissen PTA um ihre Verantwortung, die sie bei der Abgabe von Medikamenten tragen, und beraten daher Patienten und Kunden in der Regel umfassend. Entscheidend ist, dass die PTA im Beratungsgespräch zielgerichtete Fragen stellt, um schnell die benötigten Informationen zu erhalten. Außerdem sollte sie alle wichtigen Beratungshinweise parat haben und die richtigen Argumente für oder gegen die Anwendung eines bestimmten Arzneimittels kennen. Kommunikative Fähigkeiten und ein umfassendes pharmazeutisches Wissen auf dem aktuellem Stand werden somit im Apothekenalltag der PTA weiterhin an Bedeutung gewinnen.

Ein Leben lang lernen

Regelmäßige Fortbildung, schon jetzt ein fester Bestandteil des Berufslebens einer PTA, wird mit der gesetzlich festgelegten Beratungspflicht endgültig zu einem Muss. Auch für den Berufsverband Pharmazeutisch-technischer AssistentInnen (BVpta) mit seiner Bildungsgesellschaft heißt dies, dass ein vielfältiges Fortbildungsangebot weiterhin ganz oben auf der Agenda steht. Denn der Berufsverband sieht es als eine seiner Hauptaufgaben an, PTA beim lebenslangen Lernen zu unterstützen.

Wichtig ist dem BVpta, dass sowohl die Inhalte als auch die Form den Fortbildungsanforderungen der unterschiedlichen Lerntypen gerecht werden. Deshalb bietet der BVpta Präsenz- und Fernschulungen an und entwickelt E-Learning-Kurse sowie spezielle Vortragsformate. Hierbei werden wichtige Indikationen der Selbstmedikation thematisiert, aber auch die Beratung bei der Abgabe verschreibungspflichtiger Medikamente oder spezielle Aspekte der optimalen Kommunikation mit Patienten oder Kunden.

Aktuelle Fortbildungen

Die neue ApBetrO ist somit eine He­rausforderung, sich regelmäßig fortzubilden, um die Beratungskenntnisse auf aktuellem Stand zu halten. Wer sich über die aktuellen Fortbildungsangebote des BVpta informieren möchte, findet alles Wichtige unter www.bvpta.de/fortbildung. Interessierte erhalten die Fortbildungsbroschüre des Jahres 2012 auch per Post. /

E-Mail-Adresse der Verfasserin

Bettina.schwarz(at)bvpta.de

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