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Tarifliche Altersvorsorge

Vorreiter beim Unisextarif

20.02.2012  15:25 Uhr

Von Sigrid Joachimsthaler / Die vom Arbeitgeberverband ­Deutscher Apotheken (ADA) und der Apothekengewerkschaft Adexa zum 1. Januar 2012 vereinbarte tarifliche Altersvorsorge hat Arbeitgeber wie Mitarbeiter überzeugt: Ende 2011 waren schon über 18 000 Verträge für die von den Tarifvertragsparteien ­empfohlene ApothekenRente abgeschlossen.

Bei Neuverträgen bietet die R+V-Versicherung ab sofort einen Unisextarif an. Dies ist für den hohen Anteil an Frauen unter den Apothekenangestellten vorteilhaft. Bisher wurden diese aufgrund ihrer höheren statistischen Lebenserwartung im Vergleich zu ihren männlichen Kollegen mit Abschlägen bei der Leistung beziehungsweise mit höheren Beiträgen bestraft.

Ab Ende 2012 darf keine Versicherung mehr neue Verträge mit unterschiedlichen Tarifen für Frauen und Männer anbieten. Die Richter des Europäischen Gerichtshofs halten es mit Blick auf die EU-Gleichstellungsrichtlinie für eine unzulässige Diskriminierung, das Geschlecht als Risikofaktor einzustufen. »Wir begrüßen es sehr, dass für den Gruppenvertrag der ApothekenRente bereits jetzt ein Unisextarif eingeführt wurde«, betont der Vorsitzende des ADA, Theo Hasse. Auch die Zweite Vorsitzende von Adexa, Tanja Kratt, begrüßt den neuen Tarif und ergänzt: »Frauen sind besonders von Altersarmut bedroht.«

Die ApothekenRente als tarifvertragskonforme Branchenlösung mit sehr guten Konditionen sei schon jetzt eine Erfolgsstory, so Hasse. Daran ändere auch die Tatsache nichts, dass die beiden Versicherungen AXA und Alte Leipziger aus dem Versicherungskonsortium aus kalkulatorischen Gründen ausgestiegen sind und durch die Condor als Konsortialpartner ersetzt wurden.

Bereits bestehende Verträge werden unverändert unter Beteiligung der R+V, der AXA und der Alten Leipziger fortgeführt. Sie werden nicht auf den Unisextarif umgestellt, da dieser mit dem aktuell geltenden, gesetzlichen Rechnungszins von 1,75 Prozent kalkuliert ist.

Tariflicher Anspruch

Zur Erinnerung: Seit Januar 2012 gilt im Gebiet des Tarifvertrages zur betrieblichen Altersvorsorge, das heißt im gesamten Bundesgebiet mit Ausnahme von Sachsen und Nordrhein, die zwischen den Tarifvertragsparteien ADA und Adexa vereinbarte tarifliche Altersvorsorge mit einem arbeitszeitabhängigen Arbeitgeberbeitrag von 10,00 bis 27,50 Euro sowie einem 20-prozentigen Arbeitgeberzuschuss für Mitarbeiter, die eine eigene, freiwillige Entgeltumwandlung vornehmen. /

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