PTA für NRW |
25.02.2013 09:03 Uhr |
Von Bernadette Linnertz / Nachdem die Gründung einer dringend benötigten PTA-Schule im Saarland aufgegeben werden musste, in Rheinland Pfalz festgestellt wurde, dass circa drei Ausbildungsjahrgänge fehlen und die Schließung der PTA Schule Marburg in letzter Sekunde abgewehrt werden konnte, hat es nun Nordrhein Westfalen erwischt.
Die Landesregierung hat beschlossen, die finanzielle Unterstützung der nordrhein- westfälischen PTA-Schulen zu streichen. Das hat große Konsequenzen für die Ausbildung in diesem Gesundheitsberuf: Einige Schulen haben ihre Schulgebühren um die fehlenden Euro erhöht, andere müssen schließen. Die Schulen in Minden und Hagen hat es schon getroffen, weitere stehen vor der Schließung. Wenn nicht dringend etwas geschieht, wird bald auch in NRW der Mangel an PTA zu spüren sein.
Dabei geht es um einen eigenständigen, bundesrechtlich geregelten Gesundheitsberuf, der für die Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln eine wichtige Rolle spielt. Auf dem BVpta-Kongress im letzten Jahr hob Ulrike Flach, Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesgesundheitsministerium, die wichtige Tätigkeit der PTA in Rezeptur und Defektur und ihren kompetenzgerechten, individuellen Einsatz innerhalb der Apotheke im Rahmen der Qualitätssicherung und der Beratung hervor. Zurzeit arbeiten in jeder Apotheke zwei bis drei PTA. Sie sind oft die ersten Ansprechpartner der Kunden mit leichten gesundheitlichen Beschwerden, stellen individuell verordnete Arzneimittel her und sind für viele apothekenspezifische Abläufe verantwortlich. Sollte sich die Situation in der Ausbildung nicht ändern, können diese Arbeitsplätze auf Dauer nicht mehr besetzt werden. Die Landesregierung Nordrhein Westfalen ist dabei, den unabhängigen, bundesrechtlich geregelten pharmazeutischen Gesundheitsberuf bewusst in seiner Entwicklung zu unterdrücken.
Professor Gerhard Igl, Direktor des Instituts für Sozialrecht und Sozialpolitik in Europa der Christian-Albrechts-Universität Kiel, schreibt in seinem Gutachten zur Regulierung der nichtärztlichen Gesundheitsfachberufe, dass es eine besondere Verantwortung des Gesetzgebers gegenüber dieser Berufsgruppe gibt. Er bezieht sich auf eine Beobachtungspflicht, die in einem anderen Zusammenhang vom Bundesverfassungsgericht postuliert wurde, im Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVG) vom 10.6.2009, Az.: 1 BvR 706/08 unter anderem RdNr 241.
Die Einstellung der finanziellen Unterstützung der Ausbildung und die mangelnde Unterstützung in der Weiterentwicklung des Berufes der pharmazeutisch-technischen AssistenInnen kann der Bundesverband der PTA (BVpta) deshalb so nicht akzeptieren. Gute Mitarbeiter für die pharmazeutischen Tätigkeiten in der Apotheke sind jetzt schon in einigen Gebieten kaum zu finden. /