PTA-Forum online
E-Health-Gesetz

Anspruch auf einen Medikationsplan

26.01.2015  11:34 Uhr

Von Stephanie Schersch / Mit dem sogenannten E-Health-Gesetz will die Große Koalition dafür sorgen, dass die elektronische Gesundheitskarte bald deutlich mehr kann als bislang. Langfristig soll darauf auch ein Medikationsplan hinterlegt werden können. Auf den sollen Patienten bereits im kommenden Jahr einen Anspruch erhalten.

Der Medikationsplan soll neben den verordneten Medikamenten auch alle OTC-Präparate aufführen, die der Versicherte einnimmt. Hinzu kommen Hinweise zur Einnahme und Dosierung. So steht es im Referentenentwurf für das E-Health-Gesetz. Auch für die Medikation relevante Medizinprodukte wie Inhalatoren oder Insulinpens sollen demnach Teil des Plans sein.

Mit dem Gesetz will Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) den Ausbau der Telematik-Infrastruktur fördern und damit die Möglichkeiten der Telemedizin erweitern. Dabei soll insbesondere das Projekt elektronische Gesundheitskarte (EGK) vorankommen, das zuletzt immer wieder ins Stocken geraten war. Zwar gilt seit Jahresbeginn nur noch die EGK, bislang unterscheidet sie sich jedoch kaum von dem alten Versichertenausweis. Nach dem Willen der Koalition soll sich das bald ändern.

So will sie langfristig unter anderem die Möglichkeit schaffen, einen Medikationsplan auf der Gesundheitskarte zu hinterlegen. Patienten, die parallel mindestens fünf rezeptpflichtige Arzneimittel einnehmen, sollen ab Oktober 2016 Anspruch auf eine solche Übersicht haben. »Mit ihm soll den Versicherten ein verständlicher und wieder erkennbarer Einnahmeplan zur Verfügung gestellt werden, der sie in der richtigen Anwendung ihrer Medikation unterstützt«, heißt es im Referentenentwurf. Darüber hinaus sorge die Auflistung für eine bessere Information und Kommunikation zwischen den behandelnden Ärzten und den Apothekern.

Erst nur als Papierausdruck

Zunächst wird der Medikationsplan ausschließlich in Papierform erstellt. Später soll dann auch die EGK zum Einsatz kommen. Über die Karte sollen Leistungserbringer einfach auf den Plan zugreifen und die Daten aktualisieren können. Die Versicherten können aber selbst entscheiden, ob die Medikation auf der EGK hinterlegt werden soll.

Bei der Bearbeitung des Arzneimittelplans soll der Hausarzt eine zentrale Rolle spielen. »Der Hausarzt hat den Medikationsplan zu aktualisieren, sobald er die Medikation ändert oder er Kenntnis davon erlangt, dass eine anderweitige Änderung der Medikation eingetreten ist.« Aber auch Fachärzte und Apotheker können diese Aufgabe übernehmen, »soweit Veranlassung dazu besteht«. Für den Zugriff auf die Daten soll der Heilberufsausweis des Arztes oder Apothekers ausreichen.

Die genauen Details zu Aufbau und Form des Medikationsplans sollen nun Ärzte, Apotheker, Krankenkassen und Kliniken bis Ende April 2016 gemeinsam regeln. Klare Fristen gibt es auch für weitere Anwendungen der Gesundheitskarte: So soll bis Juli 2016 die erforderliche Infrastruktur bereitstehen, damit Arztpraxen und Krankenkassen die sogenannten Stammdaten wie Name und Adresse des Versicherten austauschen können. Ab Mitte 2018 haben die Ärzte dann die Pflicht, diese Daten bei jedem Praxisbesuch abzugleichen und auf ihre Aktualität zu prüfen.

Die Notfalldaten sollen ab Januar 2018 auf der Karte gespeichert werden. Dazu zählen Informationen wie Allergien des Versicherten, auf die beispielsweise Sanitäter schnell zugreifen können. Halten sich die Beteiligten nicht an die im Gesetz genannten Fristen, drohen ihnen Sanktionen.

Die ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände begrüßte den Vorstoß der Bundesregierung. ABDA-Präsident Friedemann Schmidt lobte den geplanten Anspruch der Patienten auf eine Übersicht ihrer Medikation. Auch der Verband der Ersatzkassen zeigte sich weitgehend zufrieden mit dem Gesetzentwurf. Verbandschefin Ulrike Elsner forderte allerdings, die Umsetzbarkeit zahlreicher Anwendungen noch einmal zu prüfen. Die EGK sei für so große Datenmengen schlichtweg nicht ausgelegt, sagte sie. »Hier sind Online-Verfahren praktikabler«, so Elsner. /

Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
 
FAQ
SENDEN
Wie kann man die CAR-T-Zelltherapie einfach erklären?
Warum gibt es keinen Impfstoff gegen HIV?
Was hat der BGH im Fall von AvP entschieden?
GESAMTER ZEITRAUM
3 JAHRE
1 JAHR
SENDEN
IHRE FRAGE WIRD BEARBEITET ...
UNSERE ANTWORT
QUELLEN
22.01.2023 – Fehlende Evidenz?
LAV Niedersachsen sieht Verbesserungsbedarf
» ... Frag die KI ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln. ... «
Ihr Feedback
War diese Antwort für Sie hilfreich?
 
 
FEEDBACK SENDEN
FAQ
Was ist »Frag die KI«?
»Frag die KI« ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums versehen, in denen mehr Informationen zu finden sind. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung verfolgt in ihren Artikeln das Ziel, kompetent, seriös, umfassend und zeitnah über berufspolitische und gesundheitspolitische Entwicklungen, relevante Entwicklungen in der pharmazeutischen Forschung sowie den aktuellen Stand der pharmazeutischen Praxis zu informieren.
Was sollte ich bei den Fragen beachten?
Damit die KI die besten und hilfreichsten Antworten geben kann, sollten verschiedene Tipps beachtet werden. Die Frage sollte möglichst präzise gestellt werden. Denn je genauer die Frage formuliert ist, desto zielgerichteter kann die KI antworten. Vollständige Sätze erhöhen die Wahrscheinlichkeit einer guten Antwort.
Wie nutze ich den Zeitfilter?
Damit die KI sich bei ihrer Antwort auf aktuelle Beiträge beschränkt, kann die Suche zeitlich eingegrenzt werden. Artikel, die älter als sieben Jahre sind, werden derzeit nicht berücksichtigt.
Sind die Ergebnisse der KI-Fragen durchweg korrekt?
Die KI kann nicht auf jede Frage eine Antwort liefern. Wenn die Frage ein Thema betrifft, zu dem wir keine Artikel veröffentlicht haben, wird die KI dies in ihrer Antwort entsprechend mitteilen. Es besteht zudem eine Wahrscheinlichkeit, dass die Antwort unvollständig, veraltet oder falsch sein kann. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der KI-Antworten.
Werden meine Daten gespeichert oder verarbeitet?
Wir nutzen gestellte Fragen und Feedback ausschließlich zur Generierung einer Antwort innerhalb unserer Anwendung und zur Verbesserung der Qualität zukünftiger Ergebnisse. Dabei werden keine zusätzlichen personenbezogenen Daten erfasst oder gespeichert.
TEILEN
Datenschutz
THEMEN
E-Rezept