Mehr Transparenz beim Gehalt |
30.01.2017 13:10 Uhr |
Von Sigrid Joachimsthaler / 21 Prozent beträgt aktuell die Lohnlücke zwischen Frauen und Männern. Daran erinnert der Equal Pay Day am 18. März. Mehr Gerechtigkeit und Gleichheit bei der Entlohnung wollen SPD und Union mit einem Gesetzentwurf anschieben, den das Bundeskabinett kürzlich beschlossen hat. Dabei geht es zunächst um mehr Transparenz bezüglich der geschlechterspezifischen Gehälter.
In deutschen Unternehmen gilt traditionell: Über Geld spricht man nicht. Das »Gesetz zur Förderung von Transparenz von Entgeltstrukturen« soll dieses Tabu aufbrechen. Fakt ist, dass Frauen bei gleicher Qualifikation häufig schlechter bezahlt werden. Ob das an den Frauen liegt, weil sie weniger fordern, oder an den Arbeitgebern, weil sie weniger anbieten, darüber streiten sich die Experten und die Betroffenen selbst.
Bundesfrauenministerin Manuela Schwesig (SPD) begründete den Entwurf aus dem Hause ihrer Parteikollegin, Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles, so: »Es geht darum, das Prinzip ›gleicher Lohn für gleiche Arbeit‹ für Frauen und Männer zu verankern und vor allem Transparenzregelungen einzuführen, damit man überhaupt weiß, ob man gerecht bezahlt wird.«
Das ist geplant
Die Betriebsgröße, ab der das Lohntransparenzgesetz gelten soll, ist auf Wunsch von CDU/CSU vorab kräftig erhöht worden: von den ursprünglich geplanten sechs Mitarbeitern auf jetzt 200. Dazu kam scharfe Kritik von den Grünen und der Linken. Vorgesehen ist ein individueller Auskunftsanspruch für Frauen und Männer: Dabei geht es laut Bundesregierung um das durchschnittliche monatliche Bruttoentgelt von Mitarbeitern des anderen Geschlechts mit gleichen oder vergleichbaren Tätigkeiten. In tarifgebundenen Unternehmen soll dies in der Regel über die Betriebsräte laufen. In Unternehmen ohne Betriebsrat und ohne Tarifvertrag könnten sich die Beschäftigten direkt an ihren Arbeitgeber wenden.
Geplant ist außerdem, dass Kapitalgesellschaften ab 500 Beschäftigten regelmäßig über Maßnahmen zur Gleichstellung und zur Entgeltgleichheit im Unternehmen berichten sollen. Und private Arbeitgeber werden »aufgefordert, ihre Vergütungsstrukturen zu überprüfen und das Gebot der Entgeltgleichheit entsprechend zu gestalten«.
Ein Baustein
»Auch wenn nur relativ wenige Apotheken von dem Gesetz betroffen wären, ist doch jeder Baustein gut, der die Lohnlücke in Deutschland ein wenig zu schließen hilft«, sagt dazu Tanja Kratt, Adexa-Vorstand. »Denn über die Jahre bleibt es ja nicht bei den 21 Prozent. Das hat eine neue Studie des Hamburgischen Weltwirtschaftsinstituts (HWWI) gezeigt: Im Zeitraum von 30 Jahren vergrößert sich das Minus beim angesammelten Erwerbseinkommen auf knapp 50 Prozent!« Und das gilt laut HWWI tendenziell für fast alle Branchen in mehr oder weniger starkem Ausmaß. Kratt: »Frauen jeglicher Branchen brauchen mehr Gerechtigkeit in punkto Gehalt – dieses neue Gesetz könnte dazu beitragen. Und das hilft dann auch den weiblichen Kolleginnen in kleineren Betrieben.«
Mehr Infos unter: www.equalpayday.de.
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