PTA-Forum online

Keine Mehrheit für Versandverbot

01.05.2009  12:23 Uhr

Keine Mehrheit für Versandverbot

von Daniel Rücker

Das von den Apothekern angestrebte Verbot des Versandhandels mit rezeptpflichtigen Arzneimitteln ist vorläufig vom Tisch. Im Bundesrat lehnte die Mehrheit der Bundesländer einen entsprechenden Antrag von Bayern und Sachsen ab.

Eigentlich standen die Chancen für ein positives Votum des Bundesrates zum Verbot des Arzneimittelversandes recht gut. Der Gesundheitsausschuss des Bundesrates hatte zuvor mit deutlicher Mehrheit dafür plädiert, den Versand auf das europarechtlich mögliche Maß zurückzuführen, also den  Versand verschreibungspflichtiger Arzneimittel zu verbieten. Doch im Plenum der Länderkammer kam es am 3. April anders. Obwohl sich die bayerische Staatsministerin Emilia Müller (CSU) mächtig ins Zeug legte, verweigerte die Mehrheit der Bundesländer dem Antrag die  Zustimmung. Damit ist die Wahrscheinlichkeit nahe Null, dass mit der anstehenden Überarbeitung des Arzneimittelgesetzes (AMG) der erst 2004 erlaubte Arzneimittelversand wieder verboten wird. Denn der Bundesrat galt unter Experten als das Gremium, in dem das Versandverbot die größten Chancen  hatte.

Insgesamt waren die Erfolgsaussichten für das Versandverbot dennoch nicht so groß. Vor allem das Bundesgesundheitsministerium hielt wenig davon. Ulla Schmidts Behörde hatte das Gesetz, mit dem der Versand erlaubt wurde, maßgeblich formuliert und wollte nun nicht wieder zurückrudern. Auch im Bundestag waren die Mehrheitsverhältnisse unklar. In beiden Regierungsparteien gab es Befürworter und Gegner eines Verbotes.

Da der Bundestag bei der AMG-Novelle das letzte Wort hat, könnte er theoretisch das Versandverbot doch noch durchsetzen. Damit rechnet nach dem Votum im Bundesrat jedoch niemand mehr. So ist die definitiv letzte Chance verstrichen, noch vor der Bundestagswahl im Herbst den Arzneiversand einzuschränken.

In der Zeit bis zur Bundestagswahl bleibt den Apothekern nur noch die Hoffnung, dass die Politik zumindest die umstrittenen Abholstellen für Arzneimittel in Drogerien und Supermärkten verbietet. Viele Politiker lehnen diesen Auswuchs des Versandhandels ab. Ob sie sich aber zu einem Verbot durchringen können, bleibt abzuwarten.

E-Mail-Adresse des Verfassers:
ruecker(at)govi.de

Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
 
FAQ
SENDEN
Wie kann man die CAR-T-Zelltherapie einfach erklären?
Warum gibt es keinen Impfstoff gegen HIV?
Was hat der BGH im Fall von AvP entschieden?
GESAMTER ZEITRAUM
3 JAHRE
1 JAHR
SENDEN
IHRE FRAGE WIRD BEARBEITET ...
UNSERE ANTWORT
QUELLEN
22.01.2023 – Fehlende Evidenz?
LAV Niedersachsen sieht Verbesserungsbedarf
» ... Frag die KI ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln. ... «
Ihr Feedback
War diese Antwort für Sie hilfreich?
 
 
FEEDBACK SENDEN
FAQ
Was ist »Frag die KI«?
»Frag die KI« ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums versehen, in denen mehr Informationen zu finden sind. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung verfolgt in ihren Artikeln das Ziel, kompetent, seriös, umfassend und zeitnah über berufspolitische und gesundheitspolitische Entwicklungen, relevante Entwicklungen in der pharmazeutischen Forschung sowie den aktuellen Stand der pharmazeutischen Praxis zu informieren.
Was sollte ich bei den Fragen beachten?
Damit die KI die besten und hilfreichsten Antworten geben kann, sollten verschiedene Tipps beachtet werden. Die Frage sollte möglichst präzise gestellt werden. Denn je genauer die Frage formuliert ist, desto zielgerichteter kann die KI antworten. Vollständige Sätze erhöhen die Wahrscheinlichkeit einer guten Antwort.
Wie nutze ich den Zeitfilter?
Damit die KI sich bei ihrer Antwort auf aktuelle Beiträge beschränkt, kann die Suche zeitlich eingegrenzt werden. Artikel, die älter als sieben Jahre sind, werden derzeit nicht berücksichtigt.
Sind die Ergebnisse der KI-Fragen durchweg korrekt?
Die KI kann nicht auf jede Frage eine Antwort liefern. Wenn die Frage ein Thema betrifft, zu dem wir keine Artikel veröffentlicht haben, wird die KI dies in ihrer Antwort entsprechend mitteilen. Es besteht zudem eine Wahrscheinlichkeit, dass die Antwort unvollständig, veraltet oder falsch sein kann. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der KI-Antworten.
Werden meine Daten gespeichert oder verarbeitet?
Wir nutzen gestellte Fragen und Feedback ausschließlich zur Generierung einer Antwort innerhalb unserer Anwendung und zur Verbesserung der Qualität zukünftiger Ergebnisse. Dabei werden keine zusätzlichen personenbezogenen Daten erfasst oder gespeichert.
TEILEN
Datenschutz