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Pille danach

Streit um Rezeptpflicht

10.03.2014  14:01 Uhr

Von Verena Arzbach / Freigeben oder nicht? Der Streit um die Pille danach beschäftigt die deutschen Politiker schon länger. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) will, dass Präparate mit dem Wirkstoff Levonorgestrel auch in Zukunft nur mit Rezept erhältlich sind. SPD, Grüne und Linke hingegen befürworten die Freigabe Levonorgestrel-haltiger Notfallkontrazeptiva.

Schon im vergangenen Jahr hatte der Bundesrat gefordert, die Pille danach von der Rezeptpflicht zu befreien. Im Januar hatte sich auch der Sachverständigenausschuss für Verschreibungspflicht des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) dieser Meinung angeschlossen. Levonorgestrel-Präparate sind seit 1966 auf dem Markt, Frauen erhalten sie zur Notfallkontrazeption weltweit in 79 Ländern ohne Rezept.

Das in Deutschland erhältliche Präparat PiDaNa® enthält 1,5 Milligramm Levonorgestrel. Wie genau der Wirkstoff eine Schwangerschaft verhindert, ist nicht vollständig geklärt. Experten vermuten, dass die Wirkung hauptsächlich durch eine Blockade des Eisprungs zustande kommt: Levonorgestrel unterdrückt den Eisprung oder zögert ihn so lange hinaus, bis die Überlebenszeit der Spermien von drei bis fünf Tagen überschritten ist.

Schnelle Anwendung

Der Wirkstoff kann zum Verhindern einer Schwangerschaft bis zu 72 Stunden nach dem ungeschützten Geschlechtsverkehr eingenommen werden. Wendet die Frau das Präparat zum Zeitpunkt des Eisprungs an oder ist das Ei bereits befruchtet, wirkt Levonorgestrel nicht mehr. Daher sollte die Pille danach immer möglichst schnell eingenommen werden.

Neben dem Sachverständigenausschuss des BfArMs hält auch die Weltgesundheitsorganisation WHO den Wirkstoff für sicher. Die häufigsten Nebenwirkungen bei der Einnahme von Levonorgestrel sind Schmierblutungen, veränderte Menstruationszyklen, Kopfschmerzen und Übelkeit. In klinischen Studien klagten weniger als 20 Prozent der Anwenderinnen über Übelkeit, etwa 1 Prozent musste erbrechen. Muss sich die Frau innerhalb von drei Stunden nach der Einnahme übergeben, sollte sie so schnell wie möglich eine weitere Tablette einnehmen, da die Wirksamkeit dann nicht mehr gewährleistet ist. Das Risiko einer Thrombose ist Studien zufolge nicht erhöht.

Wer kann beraten?

Laut WHO besteht kein Risiko einer Überdosierung und keine Kontraindikationen, zudem gebe es keine schwerwiegenden Interaktionen mit anderen Arzneimitteln. Gegner der Freigabe hatten sich in der Vergangenheit immer wieder auf das hohe Nebenwirkungspotenzial des Wirkstoffs berufen. Die Union und die Ärzteschaft betonen zudem, Frauen könnten bei der Einnahme der Pille danach nicht auf eine ärztliche Beratung verzichten. Die Apotheker könnten diese Beratung, beispielsweise am Nachtschalter im Notdienst, nicht leisten, so ihre Argumentation.

Weiter befürchten die Gegner der Freigabe, die Pille danach werde – sollte sie ohne Rezept erhältlich sein – unsachgemäß oder zu häufig eingesetzt. Junge Frauen könnten beispielsweise die Anwendung oraler Kontrazeptiva vernachlässigen. Erfahrungen aus anderen Ländern, in denen Levonorges­trel-Präparate schon länger ohne Rezept bezogen werden können, zeigen jedoch, dass diese Befürchtungen nicht zutreffen. Eine französische Studie zeigte zum Beispiel, dass Frauen reguläre Verhütungsmethoden nicht vernachlässigen, nur weil sie die Pille danach leichter und schneller beziehen können. Auch gibt es Erfahrungswerte, dass die Abtreibungsrate nach einer Freigabe nicht ansteigt.

Alternative Ulipristalacetat

Ein weiteres Argument der Freigabe-Gegner: Mit Ulipristalacetat (ellaOne®) gibt es eine verschreibungspflichtige Alternative zur Notfallverhütung, die bis zu 120 Stunden nach dem ungeschützten Geschlechtsverkehr eingenommen werden kann. Gehe eine betroffene Frau nicht zum Arzt, sondern gleich in die Apotheke, stünde nur Levonorgestrel zur Auswahl. Dabei sei es eventuell nicht das medizinisch am besten geeignete Präparat für diese Frau.

Möglicherweise könnten PTA oder Apotheker aber auch Ulipristalacetat in naher Zukunft ohne Rezept über den HV-Tisch schieben. Nach dem Antrag eines Herstellers prüft die Europäische Arzneimittel-Agentur EMA, den Wirkstoff europaweit aus der Verschreibungspflicht zu entlassen. Im Gegensatz zu Levonorgestrel ist Ulipristalacetat bislang noch EU-weit rezeptpflichtig. Sollte die EMA die Freigabe für sinnvoll halten und die Europäische Kommission diese beschließen, würde die Rezeptpflicht von ellaOne theoretisch gleichzeitig in allen EU-Ländern aufgehoben werden. Dies wäre möglich, da die Behörde über die Verschreibungspflicht entscheidet, die das Präparat zugelassen hat. Bei Ulipristal ist das die EMA, Levonorgestrel wurde hingegen von deutschen Behörden zugelassen. Deutschland könnte sich im Fall einer europaweiten Freigabe jedoch auf eine Richtlinie der EU berufen: Laut dieser haben nationale Einschränkungen von Präparaten mit empfängnisverhütender Wirkung Vorrang. Deutschland könnte also trotz EU-weiter Freigabe an der Rezeptpflicht von ellaOne festhalten. /

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