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Organtransplantation

Mehr Spender, weniger Organe

19.02.2016  13:23 Uhr

Von Verena Arzbach / Nachdem die Zahl der Organspender in Deutschland in den Vorjahren teilweise stark rückläufig war, ist sie 2015 wieder leicht gestiegen. Bundesweit spendeten 877 Menschen Organe, das sind 1,5 Prozent mehr als ein Jahr zuvor, meldete die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO).

Der Aufwärtstrend gilt allerdings nicht für die Zahl der gespendeten Organe: Diese lag im Jahr 2015 mit 2900 Organen etwas niedriger als im Jahr zuvor (2014: 2989). Dass die Menge der gespendeten Organe zurückging, obwohl es mehr Spender gab, begründet die DSO mit dem zunehmenden Durchschnittsalter der Spender. Mit höherem Alter steige die Multimorbidität, daher seien bei betagten Spendern oftmals weniger Organe für eine Transplantation geeignet, heißt es in einer Pressemitteilung der DSO.

Damit bleibt die Spenderzahl erstmals wieder auf einem niedrigeren ­Niveau relativ stabil, nachdem sie nach Manipulationen an den Empfänger-Wartelisten in den Jahren 2012 und 2013 stark eingebrochen war. Ärzten an Kliniken in Göttingen, München, ­Regensburg und Leipzig war damals vorgeworfen worden, Krankenakten so manipuliert zu haben, dass bestimmte Patienten bei der Verteilung von ­Spender­organen bevorzugt wurden. Die Skandale hatten das Vertrauen vieler Menschen in die Transplantations­medizin erschüttert und die Bereitschaft zur Spende erheblich gesenkt.

Um die Spendebereitschaft zu steigern, war das Transplantationsgesetz im Jahr 2012 reformiert worden. Bis dahin galt in Deutschland nur die Zustimmungslösung: Der Verstorbene musste zu Lebzeiten ausdrücklich der Organspende zugestimmt haben. Liegt zum Zeitpunkt des Todes keine Einwilligung oder Ablehnung vor, können die Angehörigen entscheiden, ob und welche Organe gespendet werden sollen. Mit der Reform wurde das Gesetz schließlich um die Entscheidungslösung erweitert. Die Krankenversicherungen müssen ihre Versicherten über 16 Jahre nun alle zwei Jahre per Post über die Möglichkeiten der Organspende informieren und zu einer Entscheidung auffordern. Eine Pflicht zur Entscheidung besteht allerdings nicht.

In vielen europäischen Ländern wie in Frankreich, Italien und Spanien unterscheidet sich die jeweilige Rechts­lage von der deutschen. Dort gilt die Widerspruchslösung: Alle Verstorbenen sind automatisch potenzielle Spender, es sei denn, sie haben zuvor ausdrücklich einer Organspende widersprochen. In diesen Ländern ist die Spenderrate daher in der Regel wesentlich höher. Ein Sonderfall ist Bulgarien: Unter der sogenannten Notstandsregelung sind hier alle Bürger »im Notstand« zur Organspende verpflichtet, das heißt, trotz Widerspruch können sie zum Organspender erklärt werden. /

So funktioniert die Organspende

Voraussetzung für eine postmortale Organspende ist, dass zunächst zwei Ärzte unabhängig voneinander den Hirntod des Spenders nach den Richtlinien der Bundesärztekammer nachgewiesen haben. Wenn der Spender zu Lebzeiten seine Einwilligung erteilt hat oder sich seine Hinterbliebenen für eine Organspende entschieden haben, melden die Ärzte dies der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO). Diese wiederum informiert die zentrale europäische Vermittlungsstelle Eurotransplant in den Niederlanden.

Dort wird in den Datenbanken nach geeigneten Empfängern gesucht. Wichtigste Kriterien sind dabei die medizinische Dringlichkeit sowie die Erfolgschancen der Transplantation. Auch die Zeit auf der Warteliste und die räumliche Entfernung von Spender und Em­pfänger spielen eine Rolle – denn zwischen der Entnahme der Organe und der Transplantation bleibt nur ein Zeitfenster von 16 bis 24 Stunden.

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