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Neues Gesetz

Cannabis auf Rezept

13.02.2017  10:08 Uhr

Von Anna Pannen / Ärzte können medizinisches Cannabis für schwerkranke Patienten bald auf Kassenrezept verordnen. Das hat der Bundestag beschlossen. Der THC-Gehalt der Blüten soll dann standardisiert sein. Der Arzt kann so auf der Verordnung die Menge THC angeben, statt die Droge in Gramm zu verschreiben.

Die Vertreter aller Parteien im Bundestag waren sich ungewöhnlich einig: Sehr kranke Menschen sollen medizinisches Cannabis schnell und unkompliziert erhalten können. Einstimmig segneten die Parlamentarier den Entwurf eines entsprechenden Gesetzes zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften ab.

Parteiübergreifend lobten die Abgeordneten die gute Zusammenarbeit an diesem Gesetz. Es komme nicht häufig vor, aber er habe nichts zu meckern, sagte etwa der drogenpolitische Sprecher der Linken, Frank Tempel. Die parlamen­tarische Staatssekretärin für Gesundheit, Ingrid Fischbach (CDU), bezeichnete den Gesetzentwurf als wichtigen Schritt, um die Versorgung schwerkranker Patienten zu verbessern.­

Kassen tragen Kosten

Bislang konnten in Deutschland nur sehr wenige Patienten medizinisches Cannabis in Apotheken erwerben. Sie brauchten dafür eine Ausnahmeerlaubnis des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) und mussten die Therapie meist selbst bezahlen. Nun können Ärzte ihren Patien­ten Cannabis als Droge oder Extrakt genau wie andere Medikamente verordnen. Die Krankenkassen müssen die Kosten übernehmen. Das Gesetz tritt mit der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in den kommenden Wochen in Kraft.

Zuletzt wurden noch einige Änderungen in den Gesetzentwurf aufgenommen: Ist ein Arzt der Meinung, dass seinem Patienten Cannabis besser als andere Therapien hilft, darf er das Mittel künftig verordnen, ohne dass der Patient vorher sämtliche Alternativ­therapien durchlaufen muss. Außerdem darf die Krankenkasse die Kostenübernahme in Zukunft nur »in begründeten Ausnahmefällen« ablehnen und muss ihr Nein detailliert belegen. Sie hat auch nur drei Tage Zeit, um zu entscheiden, ob ein Versicherter Cannabis erhalten darf oder nicht. Dies soll lange Wartezeiten etwa für Palliativpatienten verhindern. Bislang war es andersherum gewesen: Ärzte hatten ausführliche Beweise vorlegen müssen, warum es für einen Patienten neben Cannabis keine weiteren Therapieoptionen mehr gibt.

Standardisierter Gehalt

Der Bundestag stimmte auch dem Vorschlag des Bundesrats zu, den Gehalt an Δ9-Tetrahydrocannabinol (THC) in medizinisch verwendeten Cannabisblüten künftig zu standardisieren. Dies hatte zuvor auch die ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apotheker­verbände gefordert. Denn je nach Sorte ist der Gehalt des psychotropen THC in den Blüten unterschiedlich hoch. Es werde entsprechende Anpassungen im Deutschen Arzneimittel Codex (DAC), im Deutschen Arzneibuch und im Europäischen Arzneibuch geben, hieß es vonseiten des Bundestags. Ärzte müssen­ auf dem Rezept dann künftig nur noch die benötigte THC-Menge eintragen, die Apotheke gibt anschließ­end die entsprechende Menge Droge beziehungsweise Extrakt ab. Wann die Anpassung im DAC abgeschlossen ist, steht noch nicht fest.

Angebaut werden soll der Medizinalhanf in Deutschland. Die Aufträge dafür soll eine staatliche Cannabisagentur vergeben, die eigens beim BfArM angesiedelt wird. Das Institut kauft die gesamte Produktion der Anbauer auf und verkauft sie an Arzneimittelhersteller, Großhändler und Apotheken weiter. Bis der Anbau in Deutschland funktioniert, sollen Patienten weiterhin mit importiertem Cannabis versorgt werden.

Die Bundesapothekerkammer (BAK) begrüßte den Gesetzentwurf. »Wir freuen uns, dass medizinisch notwendiges Cannabis nun wie andere Arzneimittel behandelt wird«, sagte BAK-Präsident Dr. Andreas Kiefer. Er betonte jedoch auch, dass Cannabis als Genussmittel keineswegs harmlos sei. Die ABDA begrüßte insbesondere die Standardisierung des THC-Gehalts: Die Bundes­apothekerkammer habe wiederholt gefordert, dass Cannabis-­Blüten und Extrakte zur medizinischen Anwendung vereinheitlicht sein müssen,­ erklärte die Standesorganisation. Der SPD-Abgeordnete Burkhard Blienert schlug vor, Cannabis-Rezepte sollten­ ein Sonderkennzeichen tragen, wie es etwa bei Subsitutionsrezepten üblich­ ist. Dies mache die Verordnung nachvollziehbarer und sicherer. /

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