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Vorsorge fürs Alter

13.02.2017  10:08 Uhr

Von Bettina Schwarz / »Die Rente ist sicher«: Dieses vollmundige Versprechen des ehemaligen Bundesarbeitsministers Norbert Blüm (CDU) würde heute kein Minister mehr unterschreiben. Wer seinen Lebensstandard auch im Alter beibehalten möchte, muss daher zusätzlich private Vorsorge leisten.

Schon Bundesarbeitsminister Walter Riester (SPD) war ganz anderer Meinung als sein Vorgänger Blüm und führte 2002 die nach ihm benannte Riester-Rente ein. Grund war und ist nach wie vor die demografische Entwicklung: Ein rein aus Beiträgen finanziertes Rentensystem läuft nicht mehr rund, wenn immer mehr Renten durch immer weniger aktive Beitragszahler finanziert werden.

Betriebliche Vorsorge

Wer hat eigentlich Anspruch auf den Arbeitgeberzuschuss zur betrieblichen Altersversorgung (bAV)? Seit 2012 haben diejenigen PTA, bei deren Arbeitsvertrag der Bundesrahmentarifvertrag (BRTV) für Apothekenmitarbeiter Gültigkeit hat, einen Anspruch auf Arbeitgeberbeiträge zu einer bAV (außer im Kammerbezirk Nordrhein). Wer keinen Arbeitsvertrag nach Tarif hat, hat nur ein grundsätzliches Anrecht auf den Abschluss einer bAV, allerdings nicht auf Zuschüsse des Arbeitgebers.

Die nächste Frage ist, wie hoch die Zuschüsse des Arbeitgebers sind. Die Höhe richtet sich nach der wöchent­lichen Arbeitszeit und liegt zwischen 10 und 27,50 Euro pro Monat. Auch wer nur wenige Stunden pro Woche arbeitet, hat bereits einen Anspruch auf den niedrigsten Betrag in Höhe von 10 Euro, denn eine Mindeststunden­anzahl ist nicht notwendig.

Auch haben Arbeitnehmer die Möglichkeit, Teile ihres Gehalts durch eine sogenannte Entgeltumwandlung der bAV beizusteuern, und zwar in Höhe von bis zu 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze zur gesetzlichen Rentenversicherung. Dies mindert das sozialversicherungspflichtige Einkommen, und der Arbeitgeber spart damit (ebenso wie der Arbeitnehmer) Sozialversicherungsbeiträge ein. Deshalb muss der Arbeitgeber in diesem Fall zusätzlich zu seinem regulären Zuschuss 20 Prozent des umgewandelten Betrags der bAV beisteuern. An die Entscheidung für eine Entgeltumwandlung, die schriftlich vereinbart werden muss, ist der Arbeitnehmer für das laufende Kalenderjahr gebunden.

Da die aktuelle Zinssituation auch den Lebensversicherungen zu schaffen macht, sind intelligente Modelle gefragt. Hier hat der Bundesverband der PTA (BVpta) mit seinem Versorgungswerk eine Lösung für seine Mitglieder geschaffen: Der Verband hat einen besonders günstigen Rahmenvertrag abgeschlossen, der den Verbandsmitgliedern Großkundenkonditionen sowie eine Absicherung der Beiträge bei Berufsunfähigkeit bietet. Eine Gesundheitsprüfung ist nicht erforderlich. Die Apotheker unterstützen diese betriebliche Altersvorsorge durch attraktive Arbeitgeberleistungen. Zusätzlich können eigene Beiträge steuer- und sozialversicherungsfrei angespart werden. /

Weitere Informationen beim Versorgungswerk des BVpta: www.bvpta.de

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