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Epilepsie

Bei Anfall erstmal abwarten

20.02.2018  11:11 Uhr

Von Christina Hohmann-Jeddi, Schladming / Zeugen eines epileptischen Anfalls sollten den Betroffenen vor Verletzungen schützen, ansonsten aber nur abwarten. Die Gabe einer Akut­therapie ist nicht nötig. Das sagte Professor Dr. Andreas Schulze-Bonhage, Leiter des ­Epilepsiezentrums der Uniklinik Freiburg, beim Fortbildungs­kongress Pharmacon in Schladming.

Bei einem epileptischen Anfall ent­laden sich große Nervenzellverbände synchron, was zu Störungen der Wahrnehmung, des Denkens und der Motorik führt. Häufig kündigen sich die Anfälle­ mit einer Art Aura an, die sich in gastrointestinalen Beschwerden, akustischen oder visuellen Phänomenen oder auch psychischen Symptomen wie Angst äußern können. »Der Anfall selbst dauert in der Regel 60 bis 80 Sekunden«, berichtete Schulze-Bonhage. 

Je nach Ursprungsort lassen sich verschie­dene Anfallsformen unterscheiden. Neben den typischen An­fällen mit starken Verkrampfungen von Muskeln und Bewusstseins­stör­ungen bis hin zur Bewusstlosigkeit gibt es auch untypische Anfälle, etwa Lachanfälle oder Absencen (wenige Se­kunden andauernde Bewusstseins­störung). Gemeinsam ist den Anfällen, dass sie »ausgestanzt auftreten«, also zeitlich scharf abzugrenzen sind, und nur Sekunden bis Minuten andauern.

Während eines epileptischen Anfalls sollten Umstehende den Betroffenen vor Verletzungen schützen, etwa einen Sturz verhindern oder ihn im Verkehr absichern, ansonsten aber heißt es, abzuwarten. Maßnahmen, die einen Zungenbiss während es Anfalls ver­hindern sollen, sind obsolet. Wegen der kurzen Dauer des Anfalls ist eine Akuttherapie weder möglich noch sinnvoll. Nach dem Anfall sollte der Patient in die stabile Seitenlage gebracht und noch eine Zeit lang überwacht werden, ob er wieder zu Bewusstsein kommt, etwa seinen Namen sagen kann, und normal atmet. »Die ersten Minuten sind kritisch«, sagte Schulze-Bonhage. Zum Teil sind in Folge eines Anfalls die Herzfrequenz verändert oder die Atemregulation gestört.

Medikamente im Status epilepticus

Die Gabe von Diazepam oder anderer Substanzen habe in dieser Zeit keinen Nutzen, betonte der Mediziner. Nur wenn der Anfall nicht innerhalb von fünf Minuten von selbst aufhört, beim sogenannten Status epilepticus, ist eine medikamentöse Unterbrechung des lebensbedrohlichen Zustands nö­tig­. Hierzu kommen oral oder intra­venös applizierte Benzodiazepine zum Einsatz, Natriumkanalblocker oder andere Antiepileptika.

Per Definition spricht man heute schon nach einem Anfall von einer Epilep­sie, wenn das Risiko für einen weiteren Anfall laut EEG-Daten, Bildgebung und Blutuntersuchungen bei mehr als 60 Prozent liegt. Dann wird mit einer Dauertherapie mit Antiepileptika begonnen. Das Ziel ist Anfallsfreiheit.

Kritischer als früher würden heute Anfälle in der Nacht betrachtet, be­richtete der Mediziner. Während diese früher­ als vergleichsweise harmlos galten­, da keine Verletzungsgefahr besteht, versucht man heute, auch diese Patienten anfallsfrei zu bekommen. Der Grund ist, dass 90 bis 100 Prozent aller Fälle von plötzlichem unerwar­tetem Tod bei Epilepsie (Sudden Unexpected Death in Epilepsy, SUDEP) aus dem Schlaf heraus auftreten. »SUDEP verkürzt die Lebenserwartung von Epilepsie­-Patienten enorm.« Anfälle im Schlaf seien also nicht ungefährlich, erklärte der Experte. /

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