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Riester-Rente

Altersvorsorge mit hoher Förderung

01.06.2007  11:20 Uhr

Riester-Rente

Altersvorsorge mit hoher Förderung

PTA-Forum / Der ehemalige Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung, Walter Riester, gab ihr den Anstoß und den Namen: Die Riester-Rente ist eine private Altersvorsorge, die der Staat mit Zulagen und meist auch Steuerersparnissen belohnt. Vielen Menschen erscheint sie komplizierter, als sie eigentlich ist. Wie funktioniert diese kapitalgedeckte Altersvorsorge?

Angestellte PTA sind über ihre Arbeitgeber gesetzlich rentenversichert und zahlen monatlich von ihrem Bruttogehalt Rentenbeiträge an die BfA, die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte. Der Arbeitgeber steuert den gleichen Beitrag nochmals hinzu.

Lange Zeit versprachen die Politiker, diese »Renten sind sicher«, doch inzwischen hat sich die Situation gewandelt. Im Jahr 2001 beschloss die rot-grüne Regierung eine Rentenreform: Die gesetzliche Rentenversicherung garantiert seither nicht mehr einen ausreichenden Lebensstandard im Alter, und die Politiker erwarten, dass sich jeder Arbeitnehmer zusätzlich freiwillig durch betriebliche oder private Altersvorsorgeverträge absichert.

Über die betriebliche Altersvorsorge berichtet das nächste PTA-Forum. In dieser Ausgabe geht es um die Möglichkeit einer privaten Zusatzrente. Diese fördert der Staat seit dem 1.1.2002 durch Zulagen und Steuervorteile in Form der Riester-Rente. Eine Förderung erhalten:

  • Personen, die Pflichtmitglied in der gesetzlichen Rentenversicherung sind,
  • geringfügig Beschäftigte, die auf die Sozialversicherungsfreiheit verzichtet haben,
  • Bezieher von Lohnersatzleistungen, zum Beispiel Eltern in der Kindererziehungszeit,
  • Beamte, Richter, Soldaten und einigeandere Berufsgruppen.

Den passenden Vertrag finden

Der Arbeitnehmer schließt selbstständig einen Riester-Vertrag mit einem Versicherungsunternehmen, einer Bank oder einer Kapitalgesellschaft ab. Vorsicht: Wie bei jeder Geldanlage sollte er sich vorher gut über die Produkte, deren Sicherheit, Renditen (gemeint sind Zinsen, Überschussbeteiligungen, Bonus, Aktiengewinne) und vor allem auch die Kosten (Abschlussprämien, Bearbeitungs-, Depotgebühren, Ausgabeaufschläge und Ähnliches) informieren!

Bei der Riesterrente kann jeder zwischen drei Anlageformen wählen: Rentenversicherungen, Banksparplänen und Fondssparplänen (Investmentfonds). Bei allen drei Formen muss das jeweilige Versicherungsunternehmen, die Bank oder Kapitalgesellschaft zusagen, dass ab dem Eintritt des Rentenalters mindestens die eingezahlten Beträge wieder ausgezahlt werden. Darüber wacht die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.

Banksparpläne gleichen einem Sparkonto mit fester Verzinsung und sind sichere Anlagen. Dasselbe gilt für Rentenversicherungen, die klassischen Lebensversicherungen ähneln (wenn auch nicht in allen Punkten). In beiden Fällen erhält der Rentner später die eingezahlten Beiträge, staatlichen Zulagen sowie den vorher fest vereinbarten Zins als monatliche Rente ausgezahlt. Bei Fonds sammelt eine Kapitalanlagegesellschaft die Beiträge der Anleger und investiert sie zum Beispiel in Aktien oder Immobilien. Das bringt zwar oft höhere Renditen (Gewinne) als bei Rentenversicherungen oder Banksparplänen, birgt aber auch mehr Risiken. Bei Fehlinvestitionen bleiben nur die »nackten« Beiträge ohne Gewinn zurück.

Förderung durch den Staat

Nach Abschluss eines Riester-Vertrages muss der Arbeitnehmer monatlich Beiträge an den Vertragspartner überweisen. Zusätzlich zahlt der Staat Grund- und Kinderzulagen (siehe Tabelle). Die Zulagen beantragt die Versicherung, Bank oder Kapitalgesellschaft im Namen des Kunden bei der Zulagenstelle und schreibt sie nach Erhalt dem Vertrag gut. Sie benötigen dazu einen vom Arbeitnehmer unterschriebenen Dauerzulagen-Antrag.

Riester-Zulagen im Überblick

Ab dem Jahr Maximalbetrag Zulage Alleinstehende Zulage Ehepaar Zulage je Kind
2006 1575 Euro 114 Euro 228 Euro 138 Euro
2008 2100 Euro 154 Euro 308 Euro 185 Euro

Gleichzeitig kann der Arbeitnehmer die Beiträge als Sonderausgaben in seiner jährlichen Steuererklärung geltend machen. Dazu erhält er von seiner Versicherung, Bank oder Kapitalgesellschaft eine Bescheinigung über die Höhe der Beiträge. Diesen Beleg reicht er mit seiner Einkommenssteuererklärung beim Finanzamt ein. Ist die Steuerersparnis durch den Sonderausgabenabzug höher als die Zulage selbst, erstattet das Finanzamt die Differenz im Steuerbescheid.

Eigenbeitrag

Wenn der Arbeitnehmer die Zulage für das Jahr 2007 vom Staat erhalten will, muss er 3 Prozent von seinem rentenversicherungspflichtigen Vorjahresbruttoeinkommen abzüglich der Zulagen in den Riester-Vertrag einzahlen. Ab 2008 sind es 4 Prozent. Der Beitrag steigt oder sinkt danach nur noch, wenn sich das Einkommen verändert, beispielsweise durch eine Gehaltserhöhung oder auch -senkung. Nicht vergessen dürfen Arbeitnehmer allerdings auch, dass sich die Beiträge und Zulagen anpassen, wenn sich bis zum Eintritt ins Rentenalter die persönliche Lebenssituation ändert, zum Beispiel durch einen Arbeitgeberwechsel, Heirat, Scheidung, Kinderzuwachs oder Beendigung des Kindergeldanspruches.

Folgendes Beispiel erläutert, wie sich die Beiträge berechnen: Eine PTA arbeitet Vollzeit im zweiten Berufsjahr, sie ist ledig und hat keine Kinder. Ihr Vorjahresbruttoeinkommen betrug 21.000 Euro.

3 Prozent von 21.000 Euro 630 Euro
minus Zulage Alleinstehende -114 Euro
ergibt:
Eigenbeitrag pro Jahr 516 Euro
Eigenbeitrag im Monat 43 Euro

Weiterhin gibt sie die Beiträge als Sonderausgabe in der Einkommenssteuererklärung an. Das bringt ihr zusätzlich eine Steuerrückerstattung von 51 Euro. Das heißt, die PTA investiert im Jahr 2007 insgesamt 465 Euro (516 Euro minus 51 Euro) in ihre private Altersvorsorge. Ihr fehlen somit aktuell monatlich 38,75 Euro im Portemonnaie. Der Staat gibt ihr dafür 165 Euro (114 Euro plus 51 Euro) jährlich dazu. Damit beteiligt sich der Staat mit rund einem Drittel an der privaten Altersvorsorge!

Was bedeutet umlagenfinanziert, was kapitalgedeckt?

Die staatliche Rente ist umlagenfinanziert, das heißt, die BfA zahlt die eingenommen Beiträge direkt wieder an die Rentenempfänger aus. Wenn zukünftig immer weniger Erwerbstätige in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, werden die Renten sinken.

Die private Vorsorge ist kapitalgedeckt. Die eingezahlten Beiträge zuzüglich der hinzukommenden Zinsen werden für den einzelnen Beitragszahler unabhängig von anderen Einzahlern angespart. Das entstandene Vermögen wird später als lebenslange Rente oder als Einmalbetrag ausgezahlt.

Für Familien attraktiv

Riester-Verträge bringen aufgrund ihrer lukrativen Förderung deutlich mehr Rendite als die allermeisten privaten Geldanlagen. Günstig sind sie vor allem für Familien, da diese noch zusätzlich Kinderzulagen erhalten. Die persönliche Förderquote (Verhältnis von Eigenbeitrag zu den Zulagen oder Steuerersparnissen) können sich PTAs von den Mitarbeitern der standeseigenen Versicherungsvermittlung für Apotheker GmbH, Eschborn, einmal ausrechnen lassen. Die Mitarbeiter beraten auch über Riester-Angebote. Darüber hinaus bieten örtliche Verbraucherzentralen Informationen über Altersvorsorge-Möglichkeiten und Volkshochschulen spezielle Kurse an.

Versicherungsvermittlung für Apotheker GmbH

  • Zentrale: Tel. (0 61 96) 9 28-9 12
  • Bezirksdirektion Nord: Tel. (0 40) 2 36 06 50 17
  • Bezirksdirektion West: Tel. (02 21) 95 16 41 95
  • Bezirksdirektion Süd-West: Tel. (07 21) 8 19 29 02
  • Bezirksdirektion Süd-Ost: Tel. (09 11) 9 92 94 00 
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